Beschluss
3 Kart 292/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:OLGD:2013:0805.3KART292.11.00
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Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen vom 15.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde der Betroffenen vom 15.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen. Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen. Der Beschwerdewert wird auf … € festgesetzt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.