10 U 138/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
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Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. September 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte unter Klageabweisung im übrigen verurteilt wird, an die Klägerin 466.501,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2005 zu zahlen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.