VII-Verg 24/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
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I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Verga-bekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 1. April 2003
(VK - 6/2003-B) aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, im Vergabeverfahren für Bau-leistungen "A 57, AS Neuss-West, Los I.1" das Angebot der Antragstel-lerin einschließlich der am 24. Oktober 2002 nachgereichten Unterlagen wieder in die Angebotswertung einzubeziehen.
II. Die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird zurückgewiesen.
III. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabe-kammer und die im Verfahren nach § 118 GWB in der Beschwerdein-stanz entstandenen Aufwendungen einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen. Von den übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens und den insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin haben die Antragsgegnerin 97 % und die Beigeladene 3 % zu tragen.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen ihre Kosten selbst.
IV. Für die Antragstellerin war die Hinzuziehung eines anwaltlichen Be-vollmächtigten in beiden Instanzen notwendig.
V. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 159.386 EUR
(Beschwerde: 155.886 EUR; Anschlussbeschwerde: bis 3500 Euro; für das Verfahren nach § 118 GWB: 155.886 EUR).