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Beschluss

5 W 10/24

OLG Celle, Entscheidung vom

ECLI:DE:OLGCE:2024:0402.5W10.24.00
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Leitsätze
§ 21 Abs. 2 TTDSG beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in diesem Rahmen.
Entscheidungsgründe
§ 21 Abs. 2 TTDSG beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in diesem Rahmen.