II ZB 15/11
OLG, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Zurück OLG Düsseldorf 07. März 2012 3 Wx 200/11 HGB § 12; HGB § 53; BeurkG § 39 Zum Umfang der Anmeldepflicht bei Erlöschen der Prokura kraft Gesetzes und zu den vom Anmeldenden zu tragenden Transformationsaufwand bei Handelsregisteranmeldungen Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB ). (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus; juris; MDR 2012, 390 ) 6. Handels-/Gesellschaftsrecht – Zur Eintragungsfähigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks in das Handelsregister (BGH, Beschluss vom 14. 2. 2012 – II ZB 15/11) BGB § 2209 HGB §§ 106 Abs. 2 Nr. 1; 177 Ist über den Nachlass eines Kommanditisten Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, so ist auf Antrag des Testamentsvollstreckers ein Testamentsvollstreckervermerk in das Handelsregister einzutragen. (Fundstellen: ZNotP 2012, 148 ; FamRZ 2012, 706 ; NZG 2012, 385; Beck-Online; DNotI-Online-Plus; juris) 7. Handels-/Gesellschaftsrecht – Unterbilanzhaftung bei fehlender Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung (BGH, Urteil vom 6. 3. 2012 – II ZR 56/10) GmbHG §§ 3; 8; 11 Eine Unterbilanzhaftung bei unterbliebener Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung ist abhängig von der Deckungslücke zwischen dem Gesellschaftsvermögen und der Stammkapitalziffer zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung. (Fundstellen: Homepage des BGH; DNotI-Online-Plus; ZNotP 2012, 817 ) 8. Handels-/Gesellschaftsrecht – Zum Umfang der Anmeldepflicht bei Erlöschen der Prokura kraft Gesetzes und zu den vom Anmeldenden zu tragenden Transformationsaufwand bei Handelsregisteranmeldungen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. 3. 2012 – 3 Wx 200/11) AGERVV NW 2007 § 9 BeurkG § 39 a HGB §§ 12; 53 1. Liegt ein eintragungspflichtiger Tatbestand vor, der kraft Gesetzes zum Erlöschen der Prokura führt (hier: Bestellung des Prokuristen zum Geschäftsführer oder Liquidator), so wird der Anmeldepflicht bereits dann genügt, wenn dieser Tatbestand angemeldet wird. 2. Den für die vollständige elektronische Registerführung erforderlichen Transformationsaufwand trägt hinsichtlich neu einzureichender Dokumente (hier: Einreichung eines einwandfrei lesbaren Gesellschafterbeschlusses in elektronischer Form) der Anmeldende. (Fundstellen: juris) 9. Handels-/Gesellschaftsrecht – Keine Befugnis des Prokuristen zur Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. 3. 2012 – 3 Wx 296/11) BGB § 167 Abs. 2 GmbHG §§ 35; 39 Abs. 1; 78 HGB § 12; 49 Abs. 1 1. Die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbHGeschäftsführers ist nicht lediglich ein Geschäft des „laufenden Betriebs“, sondern betrifft mit Rücksicht auf die dem Geschäftsführer zukommende Organstellung und die damit einhergehende umfassende Vertretungsbefugnis die Grundlagen des kaufmännischen Unternehmens. 2. Der gesetzliche Umfang von Prokura und Handlungsvollmacht reicht als Bevollmächtigung für die Anmeldung des Ausscheidens eines Geschäftsführers einer GmbH zum Handelsregister nicht aus. (Fundstellen: juris) 10. Handels-/Gesellschaftsrecht – Zur Unzulässigkeit einer grenzüberschreitenden Satzungs- und Verwaltungssitzverlegung nach Deutschland unter identitätswahrendem Formwechsel in eine GmbH (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. 2. 2012 – 12 W 2361/11) GmbHG § 4a HGB § 13 d; 13 d ff. UmwG §§ 122 a; 122 a ff. 1. Die Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft (hier: Société à responsabilité limitée luxemburgischen Rechts) nach Deutschland unter identitätswahrendem Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft deutschen Rechts (hier: GmbH) ist nach deutschem Sachrecht unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Sachrecht des Gründungsstaates eine solche Sitzverlegung zuließe. 2. Zur Frage, ob Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften nach Art. 49 und 54 AEUV , eine Verpflichtung begründet, den Zuzug von Gesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten der EU unter Wahrung ihrer Rechtspersönlichkeit und Umwandlung in eine entsprechende Rechtsform des Zuzugsstaates zu ermöglichen. (Fundstellen: Beck-Online; DNotI-Online-Plus; juris; NotBZ 2012, 180 ; ZIP 2012, 572 ) RNotZ, 06/2011 #5801 24.05.2012, 10:40 Uhr – b.b. – S:/3D/Notarkam/nz_12_06/rnotz_12_06.3d [S. 301/306] 4 5801_rnotz_12_06.ps RNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 6 301 Art: Entscheidung, Urteil Gericht: OLG Düsseldorf Erscheinungsdatum: 07.03.2012 Aktenzeichen: 3 Wx 200/11 Rechtsgebiete: Beurkundungsverfahren Handelsregisterrecht und allgemeines Gesellschaftsrecht Erschienen in: RNotZ 2012, 301 Normen in Titel: HGB § 12; HGB § 53; BeurkG § 39