V ZR 65/1
OLG, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Zurück BGH 11. November 2011 V ZR 65/1 WEG §§ 14, 16, 22 Zur Kostentragungspflicht des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers bei außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau gliedschaft kann deshalb nur noch durch Beschluss der ordentlichen Mitglieder begründet werden (§ 4 Abs. 6 der Satzung). 3. Soweit der Verein eine Eintragung des erweiterten Vorstandes begehrt, hält er daran offenbar nicht mehr fest. RNotZ – Forum Rechtsprechung in Leitsätzen 1. Liegenschaftsrecht – Zur Kostentragungspflicht des nicht zustimmenden Wohnungseigentümers bei außerordentlichen Instandhaltungsmaßnahmen (BGH, Urteil vom 11. 11. 2011 – V ZR 65/11) WEG §§ 14 Abs. 1; 16 Abs. 6 S. 1 Hs. 2; 22 Abs. 1 1. Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht. 2. Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt. (Fundstellen: NJW-Spezial 2012, 130 ; NJW 2012, 603 ; Beck Online; juris; DNotI Online Plus) 2. Liegenschaftsrecht – Zur Auslegung einer wertsichernden Klausel im Erbbaurechtsvertrag (BGH, Urteil vom 18. 11. 2011 – V ZR 31/11) BGB §§ 315; 157; 242 ErbbauVO a. F. §§ 9; 9 a Erfüllt die in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag vereinbarte wertsichernde Klausel ab einem bestimmten Zeitpunkt ihren Zweck nicht mehr, ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln, was die Vertragspartner nach Treu und Glauben für diesen Fall vereinbart hätten; führt die Auslegung zu keinem Ergebnis, kommt die Erhöhung des Erbbauzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht. In beiden Fällen sind nicht die seit Vertragsabschluss, sondern die seit der letzten aufgrund der Klausel vorgenommenen Erhöhung geänderten Verhältnisse maßgebend (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Juli 1981, V ZR 100/80, BGHZ 81, 135 und Urteil vom 18. September 1992, V ZR 116/91, BGHZ 119, 220 ). (Fundstellen: NJW 2012, 526 ; NZM 2012, 166 ; Beck Online; juris; DNotI Online Plus) 3. Liegenschaftsrecht – Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über Vorhandensein nur eines gemeinschaftlichen Kindes (OLG München, Beschluss vom 12. 1. 2012 – 34 Wx 501/11) GBO §§ 18 Abs. 1; 35 Abs. 1 BGB § 2265 Sind im notariellen Ehe- und Erbvertrag „die gemeinschaftlichen Kinder“ als Erben eingesetzt, kommt anstelle eines Erbscheins gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel auch eine Nachweisführung durch Personenstandsurkunden und Versicherung an Eides statt dazu in Betracht, dass nur ein gemeinschaftliches Kind vorhanden ist. (Fundstellen: Beck Online; juris; DNotI Online Plus) 4. Familienrecht – Gläubigeranfechtung einer Grundstücksübertragung unter Ehegatten (BGH, Urteil vom 8. 12. 2011 – IX ZR 33/11) AnfG §§ 2; 4; 19 ZPO § 287 1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen. 2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen. 3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist. 4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft. (Fundstellen: Beck Online; juris; DNotI Online Plus) RNotZ – Forum RNotZ 2012, Heft 5 247 RNotZ, 05/2011 #5756 26.04.2012, 11:35 Uhr – st/b.b. – S:/3D/Notarkam/nz_12_05/rnotz_12_05.3d [S. 247/254] 4 5756_rnotz_12_05.ps Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 11.11.2011 Aktenzeichen: V ZR 65/1 Rechtsgebiete: WEG Erschienen in: RNotZ 2012, 247 Normen in Titel: WEG §§ 14, 16, 22