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Beschluss

5 O 198/15 Recht der Europäischen Gemeinschaften

Landgericht Wuppertal, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGW:2015:1019.5O198.15.00
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Tenor

In dem Verfahren

auf Vollstreckbarerklärung eines makedonischen Urteils

wird angeordnet, dass das Urteil des Amtsgerichts Kicheco, Republik Makedonien, vom 06.10.2014, Nr. 73/14, durch welches der Antragsgegner zur Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen zum Referenzkurs der NBRM von 8 % seit dem 10.05.2011 verurteilt worden ist, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist.

Rechtsanwältin U, K, wird als Zustellungsbevollmächtigte der Antragstellerin zugelassen.

Die Sicherheitsleistung gemäß § 9 Abs. 1 AVAG zur Abwendungsbefugnis des Schuldners wird auf 110 % des zu vollstreckenden Betrages festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Entscheidungsgründe
In dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines makedonischen Urteils wird angeordnet, dass das Urteil des Amtsgerichts Kicheco, Republik Makedonien, vom 06.10.2014, Nr. 73/14, durch welches der Antragsgegner zur Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen zum Referenzkurs der NBRM von 8 % seit dem 10.05.2011 verurteilt worden ist, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist. Rechtsanwältin U, K, wird als Zustellungsbevollmächtigte der Antragstellerin zugelassen. Die Sicherheitsleistung gemäß § 9 Abs. 1 AVAG zur Abwendungsbefugnis des Schuldners wird auf 110 % des zu vollstreckenden Betrages festgesetzt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Gründe Die Entscheidung beruht auf den Artikeln 38 ff. EuGVVO in Verbindung mit den §§ 3 ff. AVAG. Die Antragstellerin hat die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 AVAG erforderlichen Urkunden, nämlich das im Tenor genannte Urteil des Amtsgerichts Kicheco, Republik Makedonien, vom 06.10.2014, Nr. 73/14 sowie die Bescheinigung des Makedonischen Gerichtes nach Artikel 54 EuGVVO vorgelegt. Die Kostenentscheidung folgt den §§ 8 Abs. 1 Satz 4 AVAG, 788 ZPO analog.