5 O 198/15 – Recht der Europäischen Gemeinschaften
Landgericht Wuppertal, Entscheidung vom
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In dem Verfahren
auf Vollstreckbarerklärung eines makedonischen Urteils
wird angeordnet, dass das Urteil des Amtsgerichts Kicheco, Republik Makedonien, vom 06.10.2014, Nr. 73/14, durch welches der Antragsgegner zur Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen zum Referenzkurs der NBRM von 8 % seit dem 10.05.2011 verurteilt worden ist, mit der Vollstreckungsklausel zu versehen ist.
Rechtsanwältin U, K, wird als Zustellungsbevollmächtigte der Antragstellerin zugelassen.
Die Sicherheitsleistung gemäß § 9 Abs. 1 AVAG zur Abwendungsbefugnis des Schuldners wird auf 110 % des zu vollstreckenden Betrages festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.