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Beschluss

7 O 2646/21

LG Traunstein, Entscheidung vom

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Entscheidungsgründe
Das Endurteil des Landgerichts Traunstein - 7. Zivilkammer - vom 22.02.2022 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt: Der Kaufpreis des streitgegenständlichen Fahrzeugs betrug 67.350,02 Euro brutto (zweiter Absatz des Tatbestandes). Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, § 319 ZPO.