Beschluss
7 O 2646/21
LG Traunstein, Entscheidung vom
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Entscheidungsgründe
Das Endurteil des Landgerichts Traunstein - 7. Zivilkammer - vom 22.02.2022 wird im Tatbestand wie folgt berichtigt: Der Kaufpreis des streitgegenständlichen Fahrzeugs betrug 67.350,02 Euro brutto (zweiter Absatz des Tatbestandes). Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, § 319 ZPO.