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Urteil

100 Ks 150 Js 58392/23 (2/24)

LG Stade, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGSTADE:2024:0530.100KS150JS58392.2.00
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Leitsätze
Für die Feststellung eines Fehlschlags ist nicht in erster Linie auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf den Erkenntnishorizont des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen. Der Tatplan kann nur insoweit eine Rolle spielen, als eine vom Täter nach dem Scheitern seiner bisherigen Bemühungen erkannte Notwendigkeit, Tathandlung und -ablauf grundlegend zu ändern oder ein ganz anderes als bisher verwendetes Tatmittel einzusetzen, die Annahme eines Fehlschlages nahelegt (Anschluss an Beschluss des BGH vom 02.11.2007, 2 StR 336/07 ).
Entscheidungsgründe
Für die Feststellung eines Fehlschlags ist nicht in erster Linie auf den ursprünglichen Tatplan, sondern auf den Erkenntnishorizont des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung abzustellen. Der Tatplan kann nur insoweit eine Rolle spielen, als eine vom Täter nach dem Scheitern seiner bisherigen Bemühungen erkannte Notwendigkeit, Tathandlung und -ablauf grundlegend zu ändern oder ein ganz anderes als bisher verwendetes Tatmittel einzusetzen, die Annahme eines Fehlschlages nahelegt (Anschluss an Beschluss des BGH vom 02.11.2007, 2 StR 336/07 ).