Versäumnisurteil
1 S 68/17
LG Mühlhausen 1. Zivilkammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGMUEHL:2017:1129.1S68.17.00
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Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilversäumnis- und Endurteil des Amtsgerichts Sondershausen vom 30. März 2017 - Az.: 4 C 11/17 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 446,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilversäumnis- und Endurteil des Amtsgerichts Sondershausen vom 30. März 2017 - Az.: 4 C 11/17 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 446,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.