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Vergleich

1 O 198/14

LG Limburg 1. Zivilabteilung, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGLIMBU:2019:0621.1O198.14.00
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Tenor
1. Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Parteien aus dem beendeten Mandatsverhältnis zahlt die Beklagte an die Klägerin 6.200,00 €. 2. Über die Kosten des Rechtsstreits soll das Gericht gemäß § 91 a ZPO entscheiden. Dieser Vergleich wurde den Verfahrensbeteiligten vorgespielt und von ihnen genehmigt. Das Gericht weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, nicht vor dem Ablauf von 4 weiteren Wochen über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Das Gericht weist ferner darauf hin, dass sich die Gerichtsgebühr ermäßigt, wenn keine Gründe niedergelegt werden müssen und wenn die Entscheidung einer Einigung der Parteien folgt.
Entscheidungsgründe
1. Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Parteien aus dem beendeten Mandatsverhältnis zahlt die Beklagte an die Klägerin 6.200,00 €. 2. Über die Kosten des Rechtsstreits soll das Gericht gemäß § 91 a ZPO entscheiden. Dieser Vergleich wurde den Verfahrensbeteiligten vorgespielt und von ihnen genehmigt. Das Gericht weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, nicht vor dem Ablauf von 4 weiteren Wochen über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden. Das Gericht weist ferner darauf hin, dass sich die Gerichtsgebühr ermäßigt, wenn keine Gründe niedergelegt werden müssen und wenn die Entscheidung einer Einigung der Parteien folgt.