9 S 190/11
Landgericht Köln, Entscheidung vom
Zitationsnetzwerk
1 Entscheidungen · 0 Normen
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 18.05.2011 – 19 C 14/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 636,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2011 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.