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Urteil

29 S 194/10

Landgericht Köln, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGK:2011:0317.29S194.10.00
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Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.8.2010 – 204 C 299/09 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1) und 2) und der Kläger zu 3) je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.8.2010 – 204 C 299/09 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1) und 2) und der Kläger zu 3) je zur Hälfte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.