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Urteil

1 O 195/20

Landgericht Kleve, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGKLE:2022:0706.1O195.20.00
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Tenor

 Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95.406,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.10.2020 zu zahlen.

Die Klage ist gegen die Beklagte dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit sie einen Kostenvorschuss zur Beseitigung der beschädigten Bereiche an der Fassadenverkleidung des Objektes MM, ZDA 93, Ort, geltend macht.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 

Entscheidungsgründe
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 95.406,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.10.2020 zu zahlen. Die Klage ist gegen die Beklagte dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit sie einen Kostenvorschuss zur Beseitigung der beschädigten Bereiche an der Fassadenverkleidung des Objektes MM, ZDA 93, Ort, geltend macht. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.