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Urteil

3 O 24/16

Landgericht Kleve, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGKLE:2016:0909.3O24.16.00
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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagtenseite vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagtenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils für die Beklagtenseite vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.