Beschluss
21 Qs 15/25
LG Hildesheim, Entscheidung vom
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Leitsätze
Zur Verteidigerbestellung in Fällen vorläufiger Verfahrenseinstellung gemäß § 154f StPO bei lediglich vorübergehenden Hindernissen Die Bestellung eines Verteidigers kann auch nach vorläufiger Einstellung des Verfahrens erforderlich sein, wenn diese lediglich wegen eines vorübergehenden Hindernisses gemäß § 154f StPO erfolgt ist.
Entscheidungsgründe
Zur Verteidigerbestellung in Fällen vorläufiger Verfahrenseinstellung gemäß § 154f StPO bei lediglich vorübergehenden Hindernissen Die Bestellung eines Verteidigers kann auch nach vorläufiger Einstellung des Verfahrens erforderlich sein, wenn diese lediglich wegen eines vorübergehenden Hindernisses gemäß § 154f StPO erfolgt ist.