Beschluss
305 S 68/21
LG Hamburg 5. Zivilkammer, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGHH:2022:0816.305S68.21.00
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Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.11.2021, Aktenzeichen 11 C 75/21, wird verworfen.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidungsgründe
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.11.2021, Aktenzeichen 11 C 75/21, wird verworfen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 01.07.2022 verwiesen. Innerhalb der mit dem Beschluss gesetzten und auf Antrag der Klagepartei verlängerten Frist ist keine Stellungnahme der Klagepartei eingegangen.