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Beschluss

316 O 138/23

LG Hamburg 16. Zivilkammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGHH:2024:0227.316O138.23.00
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Tenor
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt.
Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem anhängigen Verfahren C-440/23 ausgesetzt. Die Entscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt von der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-440/23 über ein Vorabentscheidungsersuchen des Civil Court Malta ab, da es in jenem Verfahren um die Frage geht, ob § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 unionsrechtskonform war (vgl. BGH, Beschluss v. 10.01.2024, Az. I ZR 53/23).