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Beschluss

416 HKO 108/23

LG Hamburg 16. Kammer für Handelssachen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGHH:2023:1208.416HKO108.23.00
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Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem jeweiligen Geschäftsführer zu vollziehen ist – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, in Deutschland a) Angebote für Schuh- und Lederwaren sowie Bekleidung in den Titeln von Unterseiten mit dem Zeichenbestandteil „ D.“ wie in den nachfolgenden URLs zu bewerben oder zu verbreiten: www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop www.a..de/badeschuhe-d.-Damen-Aquaschuhe-Sport-Outdoorschuhe-Damen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760319031 www.a..de/d.-schuhe-damenwinter/s?k=d.+schuhe+damen+winter www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren www.a..de/badeschuhe-d.-Herrenschuhe-Herrenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760367031 www.a..de/d.-schuhe-damensommer/s?k=d.+schuhe+damen+sommer www.a..de/d.-schuhe-Trekking-Wanderschuhe-Damen/s?k=d.+schuhe&rh=n%3A1760357031 www.a..de/d.-koffer-Rucksäcke-Taschen/s?k=d.+koffer&rh=n%3A2454118031 www.a..de/d.-schuhemädchen/s?k=d.+schuhe+m%C3%A4dchen www.a..de/badeschuhe-d./s?k=badeschuhe+d. www.a..de/d.-schuhe-damen/s?k=d.+schuhe+damen www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-schuhe-damensommer/s?k=d.+schuhe+damen+sommer&page=3 www.a..de/d.-kinderschuhe/s?k=d.+kinderschuhe www.a..de/d.-schuhe-damensneakers/s?k=d.+schuhe+damen+sneakers www.a..de/d.-schuhe-herren-Sport-Freizeit/s?k=d.+schuhe+herren&rh=n%3A16435051 www.a..de/d.-schuhe-damenboots/s?k=d.+schuhe+damen+boots www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren&page=2 www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren&page=3 www.a..de/d./s?k=d. www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A355006011%2Cp_n_availability%3A419126031 www.a..de/d.-schuhedamen/s?k=d.+schuhe+damen&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damenstiefeletten/s?k=d.+schuhe+damen+stiefeletten www.a..de/d.-schuhe-damensandalen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen www.a..de/sneaker-fix-weißd./s?k=sneaker+fix+wei%C3%9F+d. www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d.&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A1760296031 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d. www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=3 www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop&page=2 www.a..de/badeschuhe-d./s?k=badeschuhe+d.&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-kinderschuhe/s?k=d.+kinderschuhe&page=3 www.a..de/d.-schuhemädchen/s?k=d.+schuhe+m%C3%A4dchen&page=2 www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011%2Cp_72%3A419120031 www.a..de/d.-schuhe-damensneakers/s?k=d.+schuhe+damen+sneakers&page=3 www.a..de/d.-schuhe-damenboots/s?k=d.+schuhe+damen+boots&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Damenschuhe-Damenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760304031 www.a..de/badeschuhe-d.-Herrenschuhe-Herrenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760367031&page=3 www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=2 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760296031 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Damenschuhe-Damenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760304031&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011&page=2 www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop&page=3 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d.&page=2 www.a..de/d.-schuhedamen/s?k=d.+schuhe+damen&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A355006011%2Cp_n_availability%3A419126031&page=2 b) das Zeichen „ D.“ in den Metadaten einer Angebotsseite für Schuh- und Lederwaren sowie Bekleidung zu verwenden, insbesondere im HTML-Titel und der H1 Überschrift, wenn dies geschieht wie folgt: aa) bb) 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf € 100.000,- festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem jeweiligen Geschäftsführer zu vollziehen ist – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, in Deutschland a) Angebote für Schuh- und Lederwaren sowie Bekleidung in den Titeln von Unterseiten mit dem Zeichenbestandteil „ D.“ wie in den nachfolgenden URLs zu bewerben oder zu verbreiten: www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop www.a..de/badeschuhe-d.-Damen-Aquaschuhe-Sport-Outdoorschuhe-Damen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760319031 www.a..de/d.-schuhe-damenwinter/s?k=d.+schuhe+damen+winter www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren www.a..de/badeschuhe-d.-Herrenschuhe-Herrenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760367031 www.a..de/d.-schuhe-damensommer/s?k=d.+schuhe+damen+sommer www.a..de/d.-schuhe-Trekking-Wanderschuhe-Damen/s?k=d.+schuhe&rh=n%3A1760357031 www.a..de/d.-koffer-Rucksäcke-Taschen/s?k=d.+koffer&rh=n%3A2454118031 www.a..de/d.-schuhemädchen/s?k=d.+schuhe+m%C3%A4dchen www.a..de/badeschuhe-d./s?k=badeschuhe+d. www.a..de/d.-schuhe-damen/s?k=d.+schuhe+damen www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-schuhe-damensommer/s?k=d.+schuhe+damen+sommer&page=3 www.a..de/d.-kinderschuhe/s?k=d.+kinderschuhe www.a..de/d.-schuhe-damensneakers/s?k=d.+schuhe+damen+sneakers www.a..de/d.-schuhe-herren-Sport-Freizeit/s?k=d.+schuhe+herren&rh=n%3A16435051 www.a..de/d.-schuhe-damenboots/s?k=d.+schuhe+damen+boots www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren&page=2 www.a..de/d.-schuhe-herren/s?k=d.+schuhe+herren&page=3 www.a..de/d./s?k=d. www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A355006011%2Cp_n_availability%3A419126031 www.a..de/d.-schuhedamen/s?k=d.+schuhe+damen&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damenstiefeletten/s?k=d.+schuhe+damen+stiefeletten www.a..de/d.-schuhe-damensandalen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen www.a..de/sneaker-fix-weißd./s?k=sneaker+fix+wei%C3%9F+d. www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d.&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A1760296031 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d. www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=3 www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop&page=2 www.a..de/badeschuhe-d./s?k=badeschuhe+d.&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A355006011 www.a..de/d.-kinderschuhe/s?k=d.+kinderschuhe&page=3 www.a..de/d.-schuhemädchen/s?k=d.+schuhe+m%C3%A4dchen&page=2 www.a..de/d.-schuhe-damen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen&rh=n%3A355006011%2Cp_72%3A419120031 www.a..de/d.-schuhe-damensneakers/s?k=d.+schuhe+damen+sneakers&page=3 www.a..de/d.-schuhe-damenboots/s?k=d.+schuhe+damen+boots&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Damenschuhe-Damenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760304031 www.a..de/badeschuhe-d.-Herrenschuhe-Herrenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760367031&page=3 www.a..de/d.-schuhe-damensneaker/s?k=d.+schuhe+damen+sneaker&page=2 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760296031 www.a..de/badeschuhe-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A355006011&page=3 www.a..de/badeschuhe-d.-Damenschuhe-Damenmode/s?k=badeschuhe+d.&rh=n%3A1760304031&page=4 www.a..de/d.-schuhe-damen-sandalen-Handtaschen/s?k=d.+schuhe+damen+sandalen&rh=n%3A355006011&page=2 www.a..de/d.-online-shop/s?k=d.+online+shop&page=3 www.a..de/fila-handtasche-damend./s?k=fila+handtasche+damen+von+d.&page=2 www.a..de/d.-schuhedamen/s?k=d.+schuhe+damen&page=3 www.a..de/Damen-Stiefel-d.-Schuhe-Handtaschen/s?k=Damen+Stiefel+d.&rh=n%3A355006011%2Cp_n_availability%3A419126031&page=2 b) das Zeichen „ D.“ in den Metadaten einer Angebotsseite für Schuh- und Lederwaren sowie Bekleidung zu verwenden, insbesondere im HTML-Titel und der H1 Überschrift, wenn dies geschieht wie folgt: aa) bb) 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf € 100.000,- festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt aus einer eingetragenen Marke Unterlassung im Zusammenhang mit den natürlichen Suchergebnissen auf der Website g..de. Die Antragstellerin ist in Deutschland und in Europa im Schuh-Einzelhandel tätig. Zudem vertreibt sie unter www.d..com Schuhe, Bekleidung und Accessoires auch im Online-Handel. Sie ist Inhaberin der deutschen Wortmarke „ D.“ mit Priorität vom 27.01.2010. Diese Marke ist unter anderem in der Klasse 35 für den Online-Einzelhandel mit Schuhen und zahlreichen weiteren Waren unter der Nummer in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen (Anlage AS 3). Die Marke „ D.“ ist außerdem als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 Markengesetz geschützt. Die Antragsgegnerin gehört zur A.-Gruppe. Sie ist die technische Betreiberin der A.-Seiten in der Europäischen Union und verantwortet die Programmierung der A.-Webseite. Sie ist zudem für die Online-Werbeaktivitäten der A.-Gruppe verantwortlich und sorgt in dieser Eigenschaft unter anderem für die Verlinkung der G.-Werbeanzeigen mit den jeweiligen Angeboten auf der Verkaufsplattform a..de. Bei einer Überprüfung der Suchmaschine G. stellten Mitarbeiter der Antragstellerin am 13.11.2023 fest, dass bei Eingabe des Suchworts „D.“ zwar keine Anzeigen der Antragsgegnerin für Schuhartikel – wie sie Gegenstand des vor diesem Gericht unter dem Aktenzeichen 406 HKO 86/23 anhängigen Hauptsacheverfahrens sind – erschienen. Es befand sich jedoch ein Hinweis auf einen „ D. Online Shop“ auf der Website der Antragsgegnerin unter den vorderen Platzierungen bei den natürlichen Suchergebnissen auf G. (Anlage AS 8), obwohl auf der verlinkten Seite keine Dienstleistungen oder Produkte der Antragstellerin angeboten werden. Bei einem Klick auf das Suchergebnis „ D. Online Shop“ gelangt der Nutzer zu einer Angebotsseite der Antragsgegnerin mit Angeboten für insgesamt 20 Schuhmodelle (Anlage AS 9). Zu den Hintergründen dafür, dass die A.-Angebote bei den natürlichen Suchergebnissen für das Suchwort „ D.“ erscheinen, ermittelte die Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin das Zeichen „ D.“ in Sub-Domains und im Quellcode der von ihr programmierten Seite www.a..de nutzte. Dies führte dazu, dass bei der Eingabe des Suchwortes „ D.“ die Domain der Antragsgegnerin gemäß Anlage AS 9 besonders häufig als angeblich wertvoller Treffer in den Suchergebnissen bei G. angezeigt wurde, obwohl dort keine Produkte der Antragstellerin angeboten werden. Mit E-Mail-Schreiben vom 01.12.2023 (Anlage AS 17) mahnte die Antragstellerin die Antragsgegnerin wegen der mit dem beschriebenen Verhalten verbundenen Markenrechtsverletzung ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 06.12.2023 auf. Die Antragsgegnerin trat der Abmahnung nicht entgegen; sie gab jedoch auch die verlangte Unterlassungserklärung nicht ab. II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zulässig und begründet. 1. Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes ergibt sich jedenfalls aus dem Gerichtsstand der Verletzungshandlung gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO. Die Antragsgegnerin hat ihren satzungsmäßigen Sitz in Luxemburg und damit in einem anderen Mitgliedstaat. Die Antragstellerin hat eine in Deutschland begangene Markenrechtsverletzung durch die Antragsgegnerin schlüssig dargelegt. Die in Rede stehende Marke ist in Deutschland geschützt. 2. Der Antragstellerin steht als Inhaberin der deutschen Wortmarke „ D.“ ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz zu. Die Antragsgegnerin nutzt in den im Tenor zu 1.a) genannten Bezeichnungen der Unterseiten ihrer Domain www.a..de das Zeichen „ D.“ für eine Internetseite mit Schuh- und Lederwaren, die nicht von der Antragstellerin stammen. Hierdurch erreicht sie zugleich eine Positionierung in den natürlichen Suchergebnissen von G., sobald ein Nutzer das Suchwort „ D.“ eingibt. Sie nutzt also die Verfügungsmarke, um das Erscheinen von Anzeigen auszulösen und so ihre Plattform und die dort angebotenen Produkte zu bewerben; sie benutzt diese damit im geschäftlichen Verkehr. Überdies liegt auch in der unter 1.b) tenorierten Verwendung des Zeichens „ D.“ im Quelltext der A.-Angebotsseiten für Schuh- und Lederwaren sowie Bekleidung eine Markenrechtsverletzung. Auch insoweit sollen G. und andere Suchmaschinen darüber getäuscht werden, dass die Antragsgegnerin Leistungen unter der Marke „ D.“ erbringt. 3. Auch die übrigen Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Verfügung liegen vor. Ein Verfügungsgrund liegt vor, weil das Begehren der Antragstellerin dringlich ist und ihr nicht zugemutet werden kann, den Weg des Hauptsacheverfahrens einzuschlagen und in diesem auf den Erlass eines Vollstreckungstitels zu warten. Es gilt vorliegend die Dringlichkeitsvermutung gemäß § 140 Abs. 3 MarkenG. Die Antragstellerin hat auch im Einzelnen dargelegt, dass sie Abmahnung und Antragstellung eilig betrieben hat. Schließlich war die Antragsgegnerin vor Ergehen der Entscheidung auch nicht zwingend anzuhören. Die Antragstellerin hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom 01.12.2023 (Anlage AS 7) ohne Erfolg abgemahnt. Die Antragsschrift und die Abmahnung, der bereits ein Entwurf der Antragsschrift beigefügt war, sind kongruent, so dass der Antragsgegnerin vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht zwingend (erneut) rechtliches Gehör zu gewähren war. III. Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO. Die Entscheidung über den Streitwert ergibt sich aus §§ 51 Abs. 1, 48 GKG.