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Beschluss

312 O 415/24

LG Hamburg 12. Zivilkammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGHH:2024:1127.312O415.24.00
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Tenor
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, 1. in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patientendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: Und Und Und 2. in Deutschland bestimmten Apotheken unmittelbar Verschreibungen zuzuweisen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 3. gegenüber Verbrauchern in Deutschland eine Dienstleistung anzubieten, ohne den Verbraucher über den Vertragspartner und den Anbieter der Dienstleistung aufzuklären, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: "Wir erbringen selbst keine medizinischen oder pharmazeutischen Leistungen, dh, wir führen weder selbst Fernbehandlungen durch, noch verschreiben wir Ihnen Medikamente oder geben diese an Sie ab, sondern vermitteln solche Leistungen nur für den Fall, dass Sle entsprechende Gutscheine (vgl. Ziff 2.1 und 2.2) bei uns kaufen. ” 4. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im elektronischen Geschäftsverkehr eine Dienstleistung anzubieten, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, an welcher Stelle der angetragene Vertrag geschlossen wird. 5. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig zu behaupten, Fernbehandlungsgutscheine anzubieten, die im Anschluss daran auf der Webseite eingelöst werden könnten, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: " Wir erbringen selbst keine medizinischen oderpharmazeutischen Leistungen, dh. wir führen weder selbst Fernbehandlungen durch, noch verschreiben wir Ihnen Medikamente oder geben diese an Sie ab, sondern vermitteln solche Leistungen nur für den Fall, dass Sle entsprechende Gutscheine (vgl. Ziff 2.1 und 2.2) bei uns kaufen. " und "Soweit der Kooperationsarzt es aufgrund Ihrer Antworten für medizinisch indiziert hält, können Sie über die Plattform die Fernbehandlung durch ihn durchführen lassen und das hierfür anfallende Fernbehandlungsentgelt (nachfolgend "Fernbehandlungsentgelt" genannt) mit einem entsprechenden ihnen von uns im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauften Fernbehandlungsgutschein bezahlen. Neben dem Fernbehandlungsgutschein berechnen wir ihnen für die Vermittlung der Fernbehandlung eine Servicegebühr, deren Höhe von der Art der von ihnen gewählten Fernbehandlung abhängig ist (nachfolgend" Servicegebühr" genannt - vgl. Ziff. 7.I). Der Fernbehandlungsvertrag kommt ausschließlich mit dem (Sie behandelnden) Kooperationsarzt zustande. Ihren Antrag auf Abschluss eines Fernbehandlungsvertrags leiten wir an einen der Kooperationsärzte weiter, vorausgesetzt, ihre Antworten im Fragebogen ergeben, dass Sie sich für die von ihnen gewünschte Fernbehandlung präqualifizieren. " und 6. bei der Werbung für Arzneimittel Rabatte anzubieten, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 7. gegenüber Verbrauchern in Deutschland Preise für eine Dienstleistung anzugeben, ohne darauf hinzuweisen, dass der Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 8. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, dass ein besonderer Preisvorteil darin besteht, dass keine Versandkosten anfallen, wenn tatsächlich in keinem Fall Versandkosten gefordert werden, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 9. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen des Angebots einer Dienstleistung unterschiedliche Preise für dieselbe Dienstleistung anzugeben, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 10. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig zu behaupten, dass ein Mengenrabatt auf die angebotenen Waren gewährt wird, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 11. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts eine Dienstleistung anzubieten, ohne dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 12. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen von Produktangeboten mit Kundenbewertungen zu werben, wenn hierbei wahrheitswidrig der Eindruck erweckt wird, dass die Bewertungen zu dem jeweils angebotenen Produkt abgegeben wurden, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 13. gegenüber Verbrauchern in Deutschland mit Kundenbewertungen zu werben, ohne hierbei auch die negativen Bewertungen anzuzeigen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann - wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, 1. in Deutschland medizinisches Cannabis und andere verschreibungspflichtige Medikamente zu verschreiben, ohne sicherzustellen, dass die angegebenen Patientendaten tatsächlich mit der Person des Anfragenden übereinstimmen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: Und Und Und 2. in Deutschland bestimmten Apotheken unmittelbar Verschreibungen zuzuweisen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 3. gegenüber Verbrauchern in Deutschland eine Dienstleistung anzubieten, ohne den Verbraucher über den Vertragspartner und den Anbieter der Dienstleistung aufzuklären, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: "Wir erbringen selbst keine medizinischen oder pharmazeutischen Leistungen, dh, wir führen weder selbst Fernbehandlungen durch, noch verschreiben wir Ihnen Medikamente oder geben diese an Sie ab, sondern vermitteln solche Leistungen nur für den Fall, dass Sle entsprechende Gutscheine (vgl. Ziff 2.1 und 2.2) bei uns kaufen. ” 4. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im elektronischen Geschäftsverkehr eine Dienstleistung anzubieten, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, an welcher Stelle der angetragene Vertrag geschlossen wird. 5. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig zu behaupten, Fernbehandlungsgutscheine anzubieten, die im Anschluss daran auf der Webseite eingelöst werden könnten, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: " Wir erbringen selbst keine medizinischen oderpharmazeutischen Leistungen, dh. wir führen weder selbst Fernbehandlungen durch, noch verschreiben wir Ihnen Medikamente oder geben diese an Sie ab, sondern vermitteln solche Leistungen nur für den Fall, dass Sle entsprechende Gutscheine (vgl. Ziff 2.1 und 2.2) bei uns kaufen. " und "Soweit der Kooperationsarzt es aufgrund Ihrer Antworten für medizinisch indiziert hält, können Sie über die Plattform die Fernbehandlung durch ihn durchführen lassen und das hierfür anfallende Fernbehandlungsentgelt (nachfolgend "Fernbehandlungsentgelt" genannt) mit einem entsprechenden ihnen von uns im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauften Fernbehandlungsgutschein bezahlen. Neben dem Fernbehandlungsgutschein berechnen wir ihnen für die Vermittlung der Fernbehandlung eine Servicegebühr, deren Höhe von der Art der von ihnen gewählten Fernbehandlung abhängig ist (nachfolgend" Servicegebühr" genannt - vgl. Ziff. 7.I). Der Fernbehandlungsvertrag kommt ausschließlich mit dem (Sie behandelnden) Kooperationsarzt zustande. Ihren Antrag auf Abschluss eines Fernbehandlungsvertrags leiten wir an einen der Kooperationsärzte weiter, vorausgesetzt, ihre Antworten im Fragebogen ergeben, dass Sie sich für die von ihnen gewünschte Fernbehandlung präqualifizieren. " und 6. bei der Werbung für Arzneimittel Rabatte anzubieten, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 7. gegenüber Verbrauchern in Deutschland Preise für eine Dienstleistung anzugeben, ohne darauf hinzuweisen, dass der Preis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 8. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, dass ein besonderer Preisvorteil darin besteht, dass keine Versandkosten anfallen, wenn tatsächlich in keinem Fall Versandkosten gefordert werden, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 9. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen des Angebots einer Dienstleistung unterschiedliche Preise für dieselbe Dienstleistung anzugeben, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 10. gegenüber Verbrauchern in Deutschland wahrheitswidrig zu behaupten, dass ein Mengenrabatt auf die angebotenen Waren gewährt wird, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 11. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts eine Dienstleistung anzubieten, ohne dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 12. gegenüber Verbrauchern in Deutschland im Rahmen von Produktangeboten mit Kundenbewertungen zu werben, wenn hierbei wahrheitswidrig der Eindruck erweckt wird, dass die Bewertungen zu dem jeweils angebotenen Produkt abgegeben wurden, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 13. gegenüber Verbrauchern in Deutschland mit Kundenbewertungen zu werben, ohne hierbei auch die negativen Bewertungen anzuzeigen, wenn dies in der nachfolgend wiedergegebenen Form auf der Webseite www. d..com/de geschieht: 2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 24.000,00 € festgesetzt.