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Urteil

1 O 138/19 Sonstiges

Landgericht Essen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGE:2020:0109.1O138.19.00
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Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

es zu unterlassen

ohne Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbemitteln jedweder Art (z.B. Internetseite, Zeitungsannoncen, Flyer o.ä.) Rechtsdienstleistungen folgender Art

„Seit 0000 bieten wird umfangreiche und qualifizierte Beratung und auch praktische Hilfe bei Passbeantragung nach Ablauf, Verlust oder Namensänderung. Wir bieten Hilfestellung bei verschiedenen Fragen zur Russischen Rente: Rentenbeantragung (Neuantrag, Wiederbeantragung), Beschaffung von Lebensbescheinigung (seit 2014 – Akt der persönlicher Vorstellung), Organisation der Überweisung der russischen Rente nach Deutschland, qualifizierten Verzicht auf die russische Rente für Aussiedler (nach § 4 BVFG), etc. für russische Staatsangehörige, die in der BRD leben.

[...]

„Russische Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet können bei uns, bzw. bei der dafür durch uns organisierten „H.“ in F. umfassende Beratungen und Hilfestellungen zu vielen Fragen zum Thema der russischen Rente bekommen, bei Bedarf unter Hinzuziehung einer erfahrenen Rechtsanwältin, welcher sowohl der deutschen als auch der russischen Sprache mächtig ist.

Wir bieten für russische Bürger und deutsche Ämter diese Hilfestellung bundesweit sowohl der Post, als auch per Internet und Telefon.“

„In Kooperation mit unseren Partnern bieten wir folgende Dienstleistungen an:

.   Beratungen in allen Fragen zum Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“ durch qualifizierte russische Juristen und kompetente deutsche Anwälte

.      Klärung der Voraussetzungen für die Beantragung und Bezug von  Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Invalidenrenten in Russland für die russischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben

.  Hilfestellung bei der Beantragung von russischen Renten russische Altersrente, russische Witwenrente (Rente für Hinterbliebenen bei Verlust des Ernährers), russische Invalidenrente, russische Waisenrente, russische Betriebsrente) bis zu komplette Abwicklung der Beantragung. Wir sorgen für die Bewilligung der maximalen Rentenhöhe durch die richtige Vorbereitung des Antrages

.  Überprüfung von Bescheiden des Russischen Rententräger, Einlegen der Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheiden

.   „Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Höhe der russischen Rente (obwohl das russischen Rentensystem solche Auskünfte nicht vorsieht, bieten wir durch speziell geschulte Rechtsanwälte in der Russische Föderation die voraussichtliche Berechnung der russischen Rentenhöhe auf Grund der Unterlagen, die Rentenberechtigte uns zur Verfügung stellen

.    Überweisung und Erhalt der russischen Renten in Bundesrepublik Deutschland nach der Gesetzesänderung in der Russischen Föderation hinsichtlich der Auszahlung der Renten ins Ausland ab dem 01.01.2015

.      Verzicht auf russische Rente für Spätaussiedler nach § 4 BVFG

.     Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistung bei unberechtigten Forderungen der SGB II Leistungsträger die russische Rente zu beantragen

.      Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistungsträger die russische  Rente im Rahmen deren Pflicht zu beantragen

.  Beschaffung der Auskünften und Unterlagen aus russischen Föderation, vorausgesetzt die Einwilligung der Leistungsbezieher

Wir bieten nicht nur die einmalige Leistungen, sondern auch ständige Begleitungen von Rentenfällen, was für viele Rentner, und vor allem, Leistungsträgern, von großer Bedeutung sind.“

„Zum Beispiel helfen wir Rentnern dabei, folgende Kosten der Übersetzung von Bescheiden über die Höhe der russischen Rente sowie die Kosten der Ausstellung eines neuen russischen Passes für die Personen mit der Doppelstaatsbürgerschaft vom Sozialamt zurück erstattet zu bekommen und viel mehr.

Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonischunter: N01.

Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebenen Dokumente in Kopie erhalten haben, werden wir sie aus und beraten Sie fachkundig zu Ihrer Frage.

[...]

„All diejenigen, die mit einem Problem konfrontiert werden, brauchen konkrete Lösungen und haben kein Interesse an Lösungswegen. Also, wenn unser Kunde unsere Empfehlungen befolgt, dann sind wir in der Lage, Lösungen anzubieten und zwar unter strikter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetzgebung.

„Die Überweisung russischer Renten ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland, ist ein schwieriges Verfahren. Damit ist ein erheblicher Aufwand verbunden: Zusammentragen erforderlicher Dokumente gemäß deutscher und russischer Gesetzgebung.

[...]

Und wir helfen unseren Landsleuten dabei, diese Ausgaben zurück erstattet zu bekommen.

[...]

Alle damit verbundenen Kosten müssen Sozialleistungsträger übernehmen. Und wir setzen das erfolgreich durch.

[...]

Wenn also ihr Sozialleistungsträger Ihr russische Rente von Ihren Sozialleistungen abzieht und Sie sich in diesem Fall an uns wenden, dann werden wir sofort den Einbehalt solcher Leistungen stoppen.“

„Das D. bietet in Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten eine wirksame praktische Unterstützung bei der Herabsetzung oder Aufhebung der Einbehaltspraxis (Beispiele finden Sie hier). Wir beraten Rentner auch darüber, wie man die Übertragung dieser Schulden auf die Kinder und Enkelkinder vermeiden kann.“

„Wir bieten den Aussiedlern (§ 4 BVFG) ein Kardinallösung des Problems an – ein fachgerechter, gesetzeskonformer Verzicht auf die russische Rente …Der von uns durchgeführte Verzicht auf die russische Rente wird auch durch das Amt für Grundsicherung im Alter anerkannt (hier ist ein Beispiel solcher Anerkennung durch das Sozialamt). In bestimmten Fällen wird das Verfahren des Verzichts auf russische Rentenleistungen durch die Grundsicherung im Alter gezahlt (hier ist ein Fallbeispiel)

Bitte gehen Sie nicht das Risiko ein, Ihre Probleme auf eigene Faust zu lösen, weil Sie dabei diese Probleme so verkomplizieren können, dass es später sehr schwierig werden kann, Ihnen zu helfen.

...

In Sachen des Verzichts auf Rentenzahlungen können sich unsere Landsleute an uns wenden und zwar ungeachtet dessen in welchem Bundesland sie leben.“

„Im Jahr 2018 hat das D. mit Hilfe einer kompetenten Anwältin und Fachfrau im Bereich „Russische Renten“ Deutschlands einzige Gerichtssachverständige für Fragen der russischen Rente (Frau RA M. (www. … .de) die Rechte unserer Landsleute vor Gericht gegen unrechtmäßige Handlungen von Sozialämtern verteidigt.“

„In bestimmten Fällen und unter bestimmten Umständen gelingt es uns, Rentnern zu helfen, indem wir die Sozialämter von der Unzweckmäßigkeit der Beantragung russischer Renten überzeugen.

...

Sozialämter sind sehr „kreativ“ bei der Informationsbeschaffung. Unter Androhung der Streichung von Sozialleistungen werden unsere Landsleute dazu gezwungen, sich an bestimmte Anwälte zu wenden, die dann den deutschen Behörden vertraulicher Informationen zur Verfügung stellen …

SEHR GEEHRTER RENTNER!   LASSEN SIE DIE VORSICHT WALTEN!

Ältere Menschen stoßen auf viele Probleme, wenn es um russische Renten geht. Viele von Ihnen werden Opfer von Betrügern, die die Notlage ihr Landsleute ausnutzen und daran Geld verdienen. In diesem Zusammenhang werden:

      .   inkompetente Ratschläge gegeben

      […]

     .  Gegen Geld werden Bescheinigungen ausgestellt, die bestätigen, dass es unmöglich sei, russische Renten nach Deutschland überweisen zu lassen. Diese Bescheinigungen irritieren die Sozialhilfeträger und bringen unsere Landsleute früher oder später in einer Sackgasse. Hinzu kommt noch, dass die Handlungen strafbar sind.

[...]

„Gleichzeitig werden die Beratungen durch einen erfahrenenSozialarbeiter, Leiter der Landsmannschaft – D.“und Vorsitzenden des X.-Vereins, Herrn J., übernommen. Beim Termin können Sie Beratung undRechtshilfe zu folgenden Themen in Anspruch nehmen.

Sozialrecht

Migrantenrecht

Aspekte der russischen Rente

Familienrecht“

„Russische Staatsangehörigkeit der in Deutschland geboren Kinder.

[…]

In Vorbereitung des Antrages auf Einbürgerung des Kindes in Russland und auf Ausstellung eines Reisepasses bietet das D.folgende Leistungen an:

      . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlage, des Ausstellungsverfahrens und der Terminsvergabe

     .    Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen …“

„Wenn Sie planen sollten, die russischen Staatsangehörigkeit aufzugeben, sollten Sei Folgendes berücksichtigen:

Nach der Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit verliert eine im Ausland lebende Person das Recht auf die Beantragung der russischen (Versicherungs-) Arbeits./Altersrente

[...]

Es gibt einen einzigen Weg, um sich solche Unannehmlichkeiten zu ersparen. Man sollte sich fachmännische Auskunft einholen. Wenn Sie sich an das D. wenden. Erhalten Sie immer eine kompetente Beratung und fachkundige Hilfe in Bezug auf russischen Rente in Deutschland.

Hilfestellung des D.:

In Vorbereitung des Antrags auf Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit bietet das D. folgende Leistungen an:

    .   Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlagen, des Ausstellungsverfahrens und der Terminvergabe

    .   Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen …

„Vor kurzem wurde Rechtsanwältin M. Gutachterinfür russische Rentenfragen beim Amtsgericht S..“

[...]

„Im D.“ ist eine juristische Abteilung unter der Leitung einer erfahrenen Rechtsanwältin M. tätig, die sehr vielen Rentnern dazu verholfen hat, dass die meisten von ihnen ihre Schulden nicht begleichen müssen.“

„Das D. hilft Landsleuten dabei, die Frage des Verzichts auf die russische Rente unter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetze fachgerecht zu lösen. Nach Erhalt Ihrer in dem Fragebogen genannten Unterlagen, prüfen wir kurz ihre konkrete Situation […]

Nach der Prüfung werden sie von uns beraten und erhalten unsere Empfehlungen. Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, auf die russische Renten zu verzichten, beginnen wir mit der Arbeit und begleiten diesen Prozess bis zum vollständigen Anerkennen dieses Verzichts durch die Rentenversicherungen und andere Behörden.“

[...]

„Brauchen  Sie Rat oder Hilfe?

Heute ist unsere Landsleutevereinigung – das „D.“ – eine einzige gemeinnützige Gesellschaft, die den russischen Rentnern fachliche Beratung und wirksame Unterstützung in Bezug auf (Nicht-) Beantragung russischer Rente sowie bei „rentenbezogenen“ Schulden anbietet.

[...]

Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonisch unter: N01.

[...]

Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebene Dokumente in Kopien erhalten haben, werten wir sie aus und beraten Sie fachgerecht zu Ihrer Frage.“

zu bewerben sowie es zu unterlassen, die so beworbene Rechtsdienstleistung zu erbringen sowie alle Handlungen zu unterlassen, die auf andere Art und Weise geeignet sind, dass mit den abgemahnten Texten erstrebte Ziel zu erreichen sowie es zu unterlassen den Verein X. e.V. wie folgt zu benennen und zu bewerben:

„Bundesweite Beratungsstelle für Rentenberechtigte aus Russland“ sowie

„Bundesweites Servicecenter für Rentenberechtigten aus Russland“;

Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt wird.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € sowie weitere 714,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen ohne Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbemitteln jedweder Art (z.B. Internetseite, Zeitungsannoncen, Flyer o.ä.) Rechtsdienstleistungen folgender Art „Seit 0000 bieten wird umfangreiche und qualifizierte Beratung und auch praktische Hilfe bei Passbeantragung nach Ablauf, Verlust oder Namensänderung. Wir bieten Hilfestellung bei verschiedenen Fragen zur Russischen Rente: Rentenbeantragung (Neuantrag, Wiederbeantragung), Beschaffung von Lebensbescheinigung (seit 2014 – Akt der persönlicher Vorstellung), Organisation der Überweisung der russischen Rente nach Deutschland, qualifizierten Verzicht auf die russische Rente für Aussiedler (nach § 4 BVFG), etc. für russische Staatsangehörige, die in der BRD leben. [...] „Russische Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet können bei uns, bzw. bei der dafür durch uns organisierten „H.“ in F. umfassende Beratungen und Hilfestellungen zu vielen Fragen zum Thema der russischen Rente bekommen, bei Bedarf unter Hinzuziehung einer erfahrenen Rechtsanwältin, welcher sowohl der deutschen als auch der russischen Sprache mächtig ist. Wir bieten für russische Bürger und deutsche Ämter diese Hilfestellung bundesweit sowohl der Post, als auch per Internet und Telefon.“ „In Kooperation mit unseren Partnern bieten wir folgende Dienstleistungen an: . Beratungen in allen Fragen zum Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“ durch qualifizierte russische Juristen und kompetente deutsche Anwälte . Klärung der Voraussetzungen für die Beantragung und Bezug von Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Invalidenrenten in Russland für die russischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben . Hilfestellung bei der Beantragung von russischen Renten russische Altersrente, russische Witwenrente (Rente für Hinterbliebenen bei Verlust des Ernährers), russische Invalidenrente, russische Waisenrente, russische Betriebsrente) bis zu komplette Abwicklung der Beantragung. Wir sorgen für die Bewilligung der maximalen Rentenhöhe durch die richtige Vorbereitung des Antrages . Überprüfung von Bescheiden des Russischen Rententräger, Einlegen der Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheiden . „Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Höhe der russischen Rente (obwohl das russischen Rentensystem solche Auskünfte nicht vorsieht, bieten wir durch speziell geschulte Rechtsanwälte in der Russische Föderation die voraussichtliche Berechnung der russischen Rentenhöhe auf Grund der Unterlagen, die Rentenberechtigte uns zur Verfügung stellen . Überweisung und Erhalt der russischen Renten in Bundesrepublik Deutschland nach der Gesetzesänderung in der Russischen Föderation hinsichtlich der Auszahlung der Renten ins Ausland ab dem 01.01.2015 . Verzicht auf russische Rente für Spätaussiedler nach § 4 BVFG . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistung bei unberechtigten Forderungen der SGB II Leistungsträger die russische Rente zu beantragen . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistungsträger die russische Rente im Rahmen deren Pflicht zu beantragen . Beschaffung der Auskünften und Unterlagen aus russischen Föderation, vorausgesetzt die Einwilligung der Leistungsbezieher Wir bieten nicht nur die einmalige Leistungen, sondern auch ständige Begleitungen von Rentenfällen, was für viele Rentner, und vor allem, Leistungsträgern, von großer Bedeutung sind.“ „Zum Beispiel helfen wir Rentnern dabei, folgende Kosten der Übersetzung von Bescheiden über die Höhe der russischen Rente sowie die Kosten der Ausstellung eines neuen russischen Passes für die Personen mit der Doppelstaatsbürgerschaft vom Sozialamt zurück erstattet zu bekommen und viel mehr. Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonischunter: N01. Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebenen Dokumente in Kopie erhalten haben, werden wir sie aus und beraten Sie fachkundig zu Ihrer Frage. [...] „All diejenigen, die mit einem Problem konfrontiert werden, brauchen konkrete Lösungen und haben kein Interesse an Lösungswegen. Also, wenn unser Kunde unsere Empfehlungen befolgt, dann sind wir in der Lage, Lösungen anzubieten und zwar unter strikter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetzgebung. „Die Überweisung russischer Renten ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland, ist ein schwieriges Verfahren. Damit ist ein erheblicher Aufwand verbunden: Zusammentragen erforderlicher Dokumente gemäß deutscher und russischer Gesetzgebung. [...] Und wir helfen unseren Landsleuten dabei, diese Ausgaben zurück erstattet zu bekommen. [...] Alle damit verbundenen Kosten müssen Sozialleistungsträger übernehmen. Und wir setzen das erfolgreich durch. [...] Wenn also ihr Sozialleistungsträger Ihr russische Rente von Ihren Sozialleistungen abzieht und Sie sich in diesem Fall an uns wenden, dann werden wir sofort den Einbehalt solcher Leistungen stoppen.“ „Das D. bietet in Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten eine wirksame praktische Unterstützung bei der Herabsetzung oder Aufhebung der Einbehaltspraxis (Beispiele finden Sie hier). Wir beraten Rentner auch darüber, wie man die Übertragung dieser Schulden auf die Kinder und Enkelkinder vermeiden kann.“ „Wir bieten den Aussiedlern (§ 4 BVFG) ein Kardinallösung des Problems an – ein fachgerechter, gesetzeskonformer Verzicht auf die russische Rente …Der von uns durchgeführte Verzicht auf die russische Rente wird auch durch das Amt für Grundsicherung im Alter anerkannt (hier ist ein Beispiel solcher Anerkennung durch das Sozialamt). In bestimmten Fällen wird das Verfahren des Verzichts auf russische Rentenleistungen durch die Grundsicherung im Alter gezahlt (hier ist ein Fallbeispiel) Bitte gehen Sie nicht das Risiko ein, Ihre Probleme auf eigene Faust zu lösen, weil Sie dabei diese Probleme so verkomplizieren können, dass es später sehr schwierig werden kann, Ihnen zu helfen. ... In Sachen des Verzichts auf Rentenzahlungen können sich unsere Landsleute an uns wenden und zwar ungeachtet dessen in welchem Bundesland sie leben.“ „Im Jahr 2018 hat das D. mit Hilfe einer kompetenten Anwältin und Fachfrau im Bereich „Russische Renten“ Deutschlands einzige Gerichtssachverständige für Fragen der russischen Rente (Frau RA M. (www. … .de) die Rechte unserer Landsleute vor Gericht gegen unrechtmäßige Handlungen von Sozialämtern verteidigt.“ „In bestimmten Fällen und unter bestimmten Umständen gelingt es uns, Rentnern zu helfen, indem wir die Sozialämter von der Unzweckmäßigkeit der Beantragung russischer Renten überzeugen. ... Sozialämter sind sehr „kreativ“ bei der Informationsbeschaffung. Unter Androhung der Streichung von Sozialleistungen werden unsere Landsleute dazu gezwungen, sich an bestimmte Anwälte zu wenden, die dann den deutschen Behörden vertraulicher Informationen zur Verfügung stellen … SEHR GEEHRTER RENTNER! LASSEN SIE DIE VORSICHT WALTEN! Ältere Menschen stoßen auf viele Probleme, wenn es um russische Renten geht. Viele von Ihnen werden Opfer von Betrügern, die die Notlage ihr Landsleute ausnutzen und daran Geld verdienen. In diesem Zusammenhang werden: . inkompetente Ratschläge gegeben […] . Gegen Geld werden Bescheinigungen ausgestellt, die bestätigen, dass es unmöglich sei, russische Renten nach Deutschland überweisen zu lassen. Diese Bescheinigungen irritieren die Sozialhilfeträger und bringen unsere Landsleute früher oder später in einer Sackgasse. Hinzu kommt noch, dass die Handlungen strafbar sind. [...] „Gleichzeitig werden die Beratungen durch einen erfahrenenSozialarbeiter, Leiter der Landsmannschaft – D.“und Vorsitzenden des X.-Vereins, Herrn J., übernommen. Beim Termin können Sie Beratung undRechtshilfe zu folgenden Themen in Anspruch nehmen. Sozialrecht Migrantenrecht Aspekte der russischen Rente Familienrecht“ „Russische Staatsangehörigkeit der in Deutschland geboren Kinder. […] In Vorbereitung des Antrages auf Einbürgerung des Kindes in Russland und auf Ausstellung eines Reisepasses bietet das D.folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlage, des Ausstellungsverfahrens und der Terminsvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen …“ „Wenn Sie planen sollten, die russischen Staatsangehörigkeit aufzugeben, sollten Sei Folgendes berücksichtigen: Nach der Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit verliert eine im Ausland lebende Person das Recht auf die Beantragung der russischen (Versicherungs-) Arbeits./Altersrente [...] Es gibt einen einzigen Weg, um sich solche Unannehmlichkeiten zu ersparen. Man sollte sich fachmännische Auskunft einholen. Wenn Sie sich an das D. wenden. Erhalten Sie immer eine kompetente Beratung und fachkundige Hilfe in Bezug auf russischen Rente in Deutschland. Hilfestellung des D.: In Vorbereitung des Antrags auf Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit bietet das D. folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlagen, des Ausstellungsverfahrens und der Terminvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen … „Vor kurzem wurde Rechtsanwältin M. Gutachterinfür russische Rentenfragen beim Amtsgericht S..“ [...] „Im D.“ ist eine juristische Abteilung unter der Leitung einer erfahrenen Rechtsanwältin M. tätig, die sehr vielen Rentnern dazu verholfen hat, dass die meisten von ihnen ihre Schulden nicht begleichen müssen.“ „Das D. hilft Landsleuten dabei, die Frage des Verzichts auf die russische Rente unter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetze fachgerecht zu lösen. Nach Erhalt Ihrer in dem Fragebogen genannten Unterlagen, prüfen wir kurz ihre konkrete Situation […] Nach der Prüfung werden sie von uns beraten und erhalten unsere Empfehlungen. Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, auf die russische Renten zu verzichten, beginnen wir mit der Arbeit und begleiten diesen Prozess bis zum vollständigen Anerkennen dieses Verzichts durch die Rentenversicherungen und andere Behörden.“ [...] „Brauchen Sie Rat oder Hilfe? Heute ist unsere Landsleutevereinigung – das „D.“ – eine einzige gemeinnützige Gesellschaft, die den russischen Rentnern fachliche Beratung und wirksame Unterstützung in Bezug auf (Nicht-) Beantragung russischer Rente sowie bei „rentenbezogenen“ Schulden anbietet. [...] Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonisch unter: N01. [...] Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebene Dokumente in Kopien erhalten haben, werten wir sie aus und beraten Sie fachgerecht zu Ihrer Frage.“ zu bewerben sowie es zu unterlassen, die so beworbene Rechtsdienstleistung zu erbringen sowie alle Handlungen zu unterlassen, die auf andere Art und Weise geeignet sind, dass mit den abgemahnten Texten erstrebte Ziel zu erreichen sowie es zu unterlassen den Verein X. e.V. wie folgt zu benennen und zu bewerben: „Bundesweite Beratungsstelle für Rentenberechtigte aus Russland“ sowie „Bundesweites Servicecenter für Rentenberechtigten aus Russland“; Dem Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt wird. Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € sowie weitere 714,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Tatbestand: Der Kläger ist registrierter Rechtsdienstleister für Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Ukraine und der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Er macht mit seiner Klage einen Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten geltend, der ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 10 RDG bestimmte Rechtsdienstleistungen für russische Bürger in der Vergangenheit angeboten haben und auch heute noch anbieten soll. Der Beklagte ist ein 0000 gegründeter Verein mit Sitz in F.. Hauptziel des Beklagten war es, russischsprachige Migranten bei deren Integration zu unterstützen. Bis Anfang August 0000 betrieb der Beklagte die Internetseiten www. … .de und www. … .de. Ob der Betrieb danach vollständig eingestellt wurde, ist zwischen den Parteien streitig. Der Kläger beanstandet mit seiner Klage, dass auf beiden Internetseiten Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten wurden. Eine Erlaubnis, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht vorzunehmen besaß der Beklagte nicht. Bei der Internetseite www. … .de handelt es sich um eine deutschsprachige Internetseite. Auf der Internetseite wurden diverse Dienstleistungen beschrieben, die der Beklagte jedenfalls bis August 0000 angeboten hat. Nach den Angaben auf der Internetseite bot der Beklagte unter anderem Beratung und praktische Hilfe bei Passbeantragungen an, ebenso wie Hilfestellung bei verschiedenen Fragen der russischen Rente, Hilfe bei der Beschaffung vom Lebensbescheinigung und Unterstützung bei der Organisation und Überweisung der russischen Rente nach Deutschland. Zu diesen Themengebieten fanden sich auf der Internetseite folgende Passagen, deren Unterlassung der Beklagte begehrt: „Seit 0000 bieten wird umfangreiche und qualifizierte Beratung undauch praktische Hilfe bei Passbeantragung nach Ablauf, Verlust oderNamensänderung. Wir bieten Hilfestellung bei verschiedenen Fragenzur Russischen Rente: Rentenbeantragung (Neuantrag, Wiederbeantragung), Beschaffung von Lebensbescheinigung (seit 2014 – Akt der persönlicher Vorstellung), Organisation der Überweisung der russischen Rente nach Deutschland, qualifizierten Verzicht auf die russische Rente für Aussiedler (nach § 4 BVFG), etc. für russische Staatsangehörige, die in der BRD leben.“ „Russische Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet können bei uns, bzw. bei der dafür durch uns organisierten „H.“ in F. umfassende Beratungen und Hilfestellungen zu vielen Fragen zum Thema der russischen Rente bekommen, bei Bedarf unter Hinzuziehung einer erfahrenen Rechtsanwältin, welcher sowohl der deutschen als auch der russischen Sprache mächtig ist. Wir bieten für russische Bürger und deutsche Ämter diese Hilfestellung bundesweit sowohl der Post, als auch per Internet und Telefon.“ „In Kooperation mit unseren Partnern bieten wir folgende Dienstleistungen an: . Beratungen in allen Fragen zum Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“ durch qualifizierte russische Juristen und kompetente deutsche Anwälte . Klärung der Voraussetzungen für die Beantragung und Bezug von Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Invalidenrenten in Russland für die russischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben . Hilfestellung bei der Beantragung von russischen Renten russische Altersrente, russische Witwenrente (Rente für Hinterbliebenen bei Verlust des Ernährers), russische Invalidenrente, russische Waisenrente, russische Betriebsrente) bis zu komplette Abwicklung der Beantragung. Wir sorgen für die Bewilligung der maximalen Rentenhöhe durch die richtige Vorbereitung des Antrages . Überprüfung von Bescheiden des Russischen Rententräger, Einlegen der Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheiden . „Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Höhe der russischen Rente (obwohl das russischen Rentensystem solche Auskünfte nicht vorsieht, bieten wir durch speziell geschulte Rechtsanwälte in der Russische Föderation die voraussichtliche Berechnung der russischen Rentenhöhe auf Grund der Unterlagen, die Rentenberechtigte uns zur Verfügung stellen . Überweisung und Erhalt der russischen Renten in Bundesrepublik Deutschland nach der Gesetzesänderung in der Russischen Föderation hinsichtlich der Auszahlung der Renten ins Ausland ab dem 01.01.2015 . Verzicht auf russische Rente für Spätaussiedler nach § 4 BVFG . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistung bei unberechtigten Forderungen der SGB II Leistungsträger die russische Rente zu beantragen . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistungsträger die russische Rente im Rahmen deren Pflicht zu beantragen . Beschaffung der Auskünften und Unterlagen aus russischen Föderation, vorausgesetzt die Einwilligung der Leistungsbezieher Wir bieten nicht nur die einmalige Leistungen, sondern auch ständige Begleitungen von Rentenfällen, was für viele Rentner, und vor allem, Leistungsträgern, von großer Bedeutung sind.“ Wegen der Einzelheiten wird auf die Klage Bezug genommen (Bl. 1 ff. d.A.). Der Beklagte war auch Betreiber der russischsprachigen Internetseite www. … .de. Auch diese Internetseite wurde von dem Beklagten jedenfalls bis August 0000 betrieben. Auf dieser Internetseite wurde von dem Beklagten ebenfalls eine entgeltliche Beratung in Angelegenheiten der russischen Rente und im Umgang mit deutschen Behörden angeboten. Daneben wurde unter anderem auch eine Unterstützung bei der Herabsetzung oder Aufhebung der sogenannten Einbehaltepraxis angeboten. Die Beratungsleistungen und Hilfestellungen sollten hierbei ausweislich der Internetseite durch das sogenannte D. erfolgen. Dabei wird an einigen Stellen auch darauf hingewiesen, dass eine Beratung in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwältin erfolgt, die als einzige Gerichtssachverständige für Fragen der russischen Rente bezeichnet wird. Zudem wird auf der Seite auch ausgeführt, im D. sei eine juristische Abteilung unter der Leitung einer erfahrenen Rechtsanwältin namens M. tätig. Tatsächlich unterhält das D. keine juristische Abteilung. Darüber hinaus wurde auf der Internetseite auch Hilfe bei der Einbürgerung eines Kindes in Russland oder bei der Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit angeboten. Zu diesen Themengebieten fanden sich auf der Internetseite folgende Passagen, deren Unterlassung der Beklagte begehrt: „Zum Beispiel helfen wir Rentnern dabei, folgende Kosten der Übersetzung von Bescheiden über die Höhe der russischen Rente sowie die Kosten der Ausstellung eines neuen russischen Passes für die Personen mit der Doppelstaatsbürgerschaft vom Sozialamt zurück erstattet zu bekommen und viel mehr. Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonisch unter: N01. Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebenen Dokumente in Kopie erhalten haben, werden wir sie aus und beraten Sie fachkundig zu Ihrer Frage:“ „All diejenigen, die mit einem Problem konfrontiert werden, brauchen konkrete Lösungen und haben kein Interesse an Lösungswegen. Also, wenn unser Kunde unsere Empfehlungen befolgt, dann sind wir in der Lage, Lösungen anzubieten und zwar unter strikter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetzgebung.“ „Die Überweisung russischer Renten ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland, ist ein schwieriges Verfahren. Damit ist ein erheblicher Aufwand verbunden: Zusammentragen erforderlicher Dokumente gemäß deutscher und russischer Gesetzgebung.“ „Und wir helfen unseren Landsleuten dabei, diese Ausgaben zurück erstattet zu bekommen.“ „Alle damit verbundenen Kosten müssen Sozialleistungsträger übernehmen. Und wir setzen das erfolgreich durch.“ „Wenn also ihr Sozialleistungsträger Ihr russische Rente von Ihren Sozialleistungen abzieht und Sie sich in diesem Fall an uns wenden, dann werden wir sofort den Einbehalt solcher Leistungen stoppen.“ „Das D. bietet in Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten eine wirksame praktische Unterstützung bei der Herabsetzung oder Aufhebung der Einbehaltspraxis (Beispiele finden Sie hier). Wir beraten Rentner auch darüber, wie man die Übertragung dieser Schulden auf die Kinder und Enkelkinder vermeiden kann.“ „Wir bieten den Aussiedlern (§ 4 BVFG) ein Kardinallösung des Problems an – ein fachgerechter, gesetzeskonformer Verzicht auf die russische Rente …Der von uns durchgeführte Verzicht auf die russische Rente wird auch durch das Amt für Grundsicherung im Alter anerkannt (hier ist ein Beispiel solcher Anerkennung durch das Sozialamt). In bestimmten Fällen wird das Verfahren des Verzichts auf russische Rentenleistungen durch die Grundsicherung im Alter gezahlt (hier ist ein Fallbeispiel) Bitte gehen Sie nicht das Risiko ein, Ihre Probleme auf eigene Faust zu lösen, weil Sie dabei diese Probleme so verkomplizieren können, dass es später sehr schwierig werden kann, Ihnen zu helfen. In Sachen des Verzichts auf Rentenzahlungen können sich unsere Landsleute an uns wenden und zwar ungeachtet dessen in welchem Bundesland sie leben.“ „Im Jahr 0000 hat das D. mit Hilfe einer kompetenten Anwältin und Fachfrau im Bereich „Russische Renten“ Deutschlands einzige Gerichtssachverständige für Fragen der russischen Rente (Frau RA M. (www. … .de) die Rechte unserer Landsleute vor Gericht gegen unrechtmäßige Handlungen von Sozialämtern verteidigt.“ „In bestimmten Fällen und unter bestimmten Umständen gelingt es uns, Rentnern zu helfen, indem wir die Sozialämter von der Unzweckmäßigkeit der Beantragung russischer Renten überzeugen. Sozialämter sind sehr „kreativ“ bei der Informationsbeschaffung. Unter Androhung der Streichung von Sozialleistungen werden unsere Landsleute dazu gezwungen, sich an bestimmte Anwälte zu wenden, die dann den deutschen Behörden vertraulicher Informationen zur Verfügung stellen … SEHR GEEHRTE RENTNER! LASSEN SIE DIE VORSICHT WALTEN! Ältere Menschen stoßen auf viele Probleme, wenn es um russische Renten geht. Viele von Ihnen werden Opfer von Betrügern, die die Notlage ihr Landsleute ausnutzen und daran Geld verdienen. In diesem Zusammenhang werden: . inkompetente Ratschläge gegeben […] . Gegen Geld werden Bescheinigungen ausgestellt, die bestätigen, dass es unmöglich sei, russische Renten nach Deutschland überweisen zu lassen. Diese Bescheinigungen irritieren die Sozialhilfeträger und bringen unsere Landsleute früher oder später in einer Sackgasse. Hinzu kommt noch, dass die Handlungen strafbar sind. „Gleichzeitig werden die Beratungen durch einen erfahrenenSozialarbeiter, Leiter der Landsmannschaft – D.“und Vorsitzenden des X., Herrn J., übernommen. Beim Termin können Sie Beratung und Rechtshilfe zu folgenden Themen in Anspruch nehmen. Sozialrecht Migrantenrecht Aspekte der russischen Rente Familienrecht“ „Russische Staatsangehörigkeit der in Deutschland geboren Kinder. […] In Vorbereitung des Antrages auf Einbürgerung des Kindes in Russland und auf Ausstellung eines Reisepasses bietet das D. folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlage, des Ausstellungsverfahrens und der Terminsvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen …“ „Wenn Sie planen sollten, die russischen Staatsangehörigkeit aufzugeben, sollten Sei Folgendes berücksichtigen: Nach der Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit verliert eine im Ausland lebende Person das Recht auf die Beantragung der russischen (Versicherungs-) Arbeits./Altersrente Es gibt einen einzigen Weg, um sich solche Unannehmlichkeiten zu ersparen. Man sollte sich fachmännische Auskunft einholen. Wenn Sie sich an das D. wenden. Erhalten Sie immer eine kompetente Beratung und fachkundige Hilfe in Bezug auf russischen Rente in Deutschland. Hilfestellung des D.: In Vorbereitung des Antrags auf Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit bietet das D. folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlagen, des Ausstellungsverfahrens und der Terminvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen … „Vor kurzem wurde Rechtsanwältin M. Gutachterin für russische Rentenfragen beim Amtsgericht S..“ „Im D.“ ist eine juristische Abteilung unter der Leitung einer erfahrenen Rechtsanwältin M. tätig, die sehr vielen Rentnern dazu verholfen hat, dass die meisten von ihnen ihre Schulden nicht begleichen müssen.“ „Das D. hilft Landsleuten dabei, die Frage des Verzichts auf die russische Rente unter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetze fachgerecht zu lösen. Nach Erhalt Ihrer in dem Fragebogen genannten Unterlagen, prüfen wir kurz ihre konkrete Situation […] Nach der Prüfung werden sie von uns beraten und erhalten unsere Empfehlungen. Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, auf die russische Renten zu verzichten, beginnen wir mit der Arbeit und begleiten diesen Prozess bis zum vollständigen Anerkennen dieses Verzichts durch die Rentenversicherungen und andere Behörden.“ „Brauchten Sie Rat oder Hilfe? Heute ist unsere Landsleutevereinigung – das „D.“ – eine einzige gemeinnützige Gesellschaft, die den russischen Rentnern fachliche Beratung und wirksame Unterstützung in Bezug auf (Nicht-) Beantragung russischer Rente sowie bei „rentenbezogenen“ Schulden anbietet. Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonisch unter: N01. Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebene Dokumente in Kopien erhalten haben, werten wir sie aus und beraten Sie fachgerecht zu Ihrer Frage.“ Wegen der Einzelheiten wird auf die Klage Bezug genommen (Bl. 1 ff. d.A.). Die russisch sprachige Internetseite sowie Auszüge aus dem UWG und dem RDG ließ der Kläger durch ein Übersetzungsbüro im Vorfeld der Klageerhebung übersetzen. Darüberhinaus gab der Kläger die Übersetzung diverser Schreiben in Auftrag. Für die Übersetzungen wurde dem Kläger am 06.05.2019 ein Betrag in Höhe von 714,00 € in Rechnung gestellt. Wegen der Einzelheiten wird auf die Rechnung in der Anlage K17 Bezug genommen (Bl. 59 d.A.). Mit Schreiben vom 15.05.2019 forderte der Kläger den Beklagten auf, die nunmehr auch mit der Klage beanstandeten Rechtsdienstleistungen zu unterlassen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,96 € und Übersetzungskosten in Höhe von 714,00 € zu begleichen. Mit Schreiben vom 29.05.2019 teilte der Beklagte dem Kläger mit, dass die Internetseiten entsprechend der Hinweise des Klägers in seinem Schreiben vom 15.05.2019 korrigiert werden sollen und dies größtenteils schon erfolgt sei. Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die auf der Internetseite www. … .de angebotenen Dienstleistungen bereits seit gewisser Zeit nicht mehr durch den Beklagten, sondern durch Kooperationspartner durchgeführt würden. Eine Unterlassungserklärung gab der Beklagte nicht ab. Auch die Zahlung der eingeforderten vorgerichtlichen Rechtsanwalts- und Übersetzungskosten erfolgte nicht. Am 00.00.0000 fand eine Mitgliederversammlung des Beklagten statt. Bei dieser Versammlung wurde die Auflösung des Vereins beschlossen und Herr V. zum Liquidator des Vereins bestellt. Durch die Mitglieder des Beklagten wurde im Rahmen der Versammlung ebenfalls beschlossen, dass V. die Internetseite des Vereins in eigenen Besitz übernehmen und fortführen darf. Wegen der Einzelheiten wird auf das Protokoll der Mitgliederversammlung Bezug genommen (Bl. 90 ff.). Die Liquidation des Beklagten ist noch nicht abgeschlossen. Der Kläger ist der Ansicht, die beanstandeten Passagen auf den Internetseiten würden Rechtsberatungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz darstellen, sodass ihm ein Unterlassungsanspruch zustünde, da derartige Rechtsberatungen nur mit einer Erlaubnis zulässig seien. Auch die unwahre Behauptung des Beklagten, bei dem D. existiere eine Rechtsabteilung, sei unlauter. Der Kläger beantragt, 1. den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, ohne Erlaubnis im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbemitteln jedweder Art (z.B. Internetseite, Zeitungsannoncen, Flyer o.ä.) Rechtsdienstleistungen folgender Art „Seit 0000 bieten wird umfangreiche und qualifizierte Beratung und auch praktische Hilfe bei Passbeantragung nach Ablauf, Verlust oder Namensänderung. Wir bieten Hilfestellung bei verschiedenen Fragen zur Russischen Rente: Rentenbeantragung (Neuantrag, Wiederbeantragung), Beschaffung von Lebensbescheinigung (seit 2014 – Akt der persönlicher Vorstellung), Organisation der Überweisung der russischen Rente nach Deutschland, qualifizierten Verzicht auf die russische Rente für Aussiedler (nach § 4 BVFG), etc. für russische Staatsangehörige, die in der BRD leben. [...] „Russische Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet können bei uns, bzw. bei der dafür durch uns organisierten „H.“ in F. umfassende Beratungen und Hilfestellungen zu vielen Fragen zum Thema der russischen Rente bekommen, bei Bedarf unter Hinzuziehung einer erfahrenen Rechtsanwältin, welcher sowohl der deutschen als auch der russischen Sprache mächtig ist. Wir bieten für russische Bürger und deutsche Ämter diese Hilfestellung bundesweit sowohl der Post, als auch per Internet und Telefon.“ „In Kooperation mit unseren Partnern bieten wir folgende Dienstleistungen an: . Beratungen in allen Fragen zum Thema „Russische Rente. Probleme und Lösungen“ durch qualifizierte russische Juristen und kompetente deutsche Anwälte . Klärung der Voraussetzungen für die Beantragung und Bezug von Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten, Invalidenrenten in Russland für die russischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben . Hilfestellung bei der Beantragung von russischen Renten russische Altersrente, russische Witwenrente (Rente für Hinterbliebenen bei Verlust des Ernährers), russische Invalidenrente, russische Waisenrente, russische Betriebsrente) bis zu komplette Abwicklung der Beantragung. Wir sorgen für die Bewilligung der maximalen Rentenhöhe durch die richtige Vorbereitung des Antrages . Überprüfung von Bescheiden des Russischen Rententräger, Einlegen der Rechtsmittel gegen den Ablehnungsbescheiden . „Rentenauskunft“ über die voraussichtliche Höhe der russischen Rente (obwohl das russischen Rentensystem solche Auskünfte nicht vorsieht, bieten wir durch speziell geschulte Rechtsanwälte in der Russische Föderation die voraussichtliche Berechnung der russischen Rentenhöhe auf Grund der Unterlagen, die Rentenberechtigte uns zur Verfügung stellen . Überweisung und Erhalt der russischen Renten in Bundesrepublik Deutschland nach der Gesetzesänderung in der Russischen Föderation hinsichtlich der Auszahlung der Renten ins Ausland ab dem 01.01.2015 . Verzicht auf russische Rente für Spätaussiedler nach § 4 BVFG . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistung bei unberechtigten Forderungen der SGB II Leistungsträger die russische Rente zu beantragen . Hilfestellung für die Bezieher der SGB II Leistungsträger die russische Rente im Rahmen deren Pflicht zu beantragen . Beschaffung der Auskünften und Unterlagen aus russischen Föderation, vorausgesetzt die Einwilligung der Leistungsbezieher Wir bieten nicht nur die einmalige Leistungen, sondern auch ständige Begleitungen von Rentenfällen, was für viele Rentner, und vor allem, Leistungsträgern, von großer Bedeutung sind.“ „Zum Beispiel helfen wir Rentnern dabei, folgende Kosten der Übersetzung von Bescheiden über die Höhe der russischen Rente sowie die Kosten der Ausstellung eines neuen russischen Passes für die Personen mit der Doppelstaatsbürgerschaft vom Sozialamt zurück erstattet zu bekommen und viel mehr. Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonischunter: N01. Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebenen Dokumente in Kopie erhalten haben, werden wir sie aus und beraten Sie fachkundig zu Ihrer Frage. [...] „All diejenigen, die mit einem Problem konfrontiert werden, brauchen konkrete Lösungen und haben kein Interesse an Lösungswegen. Also, wenn unser Kunde unsere Empfehlungen befolgt, dann sind wir in der Lage, Lösungen anzubieten und zwar unter strikter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetzgebung. „Die Überweisung russischer Renten ins Ausland, beispielsweise nach Deutschland, ist ein schwieriges Verfahren. Damit ist ein erheblicher Aufwand verbunden: Zusammentragen erforderlicher Dokumente gemäß deutscher und russischer Gesetzgebung. [...] Und wir helfen unseren Landsleuten dabei, diese Ausgaben zurück erstattet zu bekommen. [...] Alle damit verbundenen Kosten müssen Sozialleistungsträger übernehmen. Und wir setzen das erfolgreich durch. [...] Wenn also ihr Sozialleistungsträger Ihr russische Rente von Ihren Sozialleistungen abzieht und Sie sich in diesem Fall an uns wenden, dann werden wir sofort den Einbehalt solcher Leistungen stoppen.“ „Das D. bietet in Zusammenarbeit mit kompetenten Rechtsanwälten eine wirksame praktische Unterstützung bei der Herabsetzung oder Aufhebung der Einbehaltspraxis (Beispiele finden Sie hier). Wir beraten Rentner auch darüber, wie man die Übertragung dieser Schulden auf die Kinder und Enkelkinder vermeiden kann.“ „Wir bieten den Aussiedlern (§ 4 BVFG) ein Kardinallösung des Problems an – ein fachgerechter, gesetzeskonformer Verzicht auf die russische Rente …Der von uns durchgeführte Verzicht auf die russische Rente wird auch durch das Amt für Grundsicherung im Alter anerkannt (hier ist ein Beispiel solcher Anerkennung durch das Sozialamt). In bestimmten Fällen wird das Verfahren des Verzichts auf russische Rentenleistungen durch die Grundsicherung im Alter gezahlt (hier ist ein Fallbeispiel) Bitte gehen Sie nicht das Risiko ein, Ihre Probleme auf eigene Faust zu lösen, weil Sie dabei diese Probleme so verkomplizieren können, dass es später sehr schwierig werden kann, Ihnen zu helfen. ... In Sachen des Verzichts auf Rentenzahlungen können sich unsere Landsleute an uns wenden und zwar ungeachtet dessen in welchem Bundesland sie leben.“ „Im Jahr 0000 hat das D. mit Hilfe einer kompetenten Anwältin und Fachfrau im Bereich „Russische Renten“ Deutschlands einzige Gerichtssachverständige für Fragen der russischen Rente (Frau RA M. (www. … .de) die Rechte unserer Landsleute vor Gericht gegen unrechtmäßige Handlungen von Sozialämtern verteidigt.“ „In bestimmten Fällen und unter bestimmten Umständen gelingt es uns, Rentnern zu helfen, indem wir die Sozialämter von der Unzweckmäßigkeit der Beantragung russischer Renten überzeugen. ... Sozialämter sind sehr „kreativ“ bei der Informationsbeschaffung. Unter Androhung der Streichung von Sozialleistungen werden unsere Landsleute dazu gezwungen, sich an bestimmte Anwälte zu wenden, die dann den deutschen Behörden vertraulicher Informationen zur Verfügung stellen … SEHR GEEHRTER RENTNER! LASSEN SIE DIE VORSICHT WALTEN! Ältere Menschen stoßen auf viele Probleme, wenn es um russische Renten geht. Viele von Ihnen werden Opfer von Betrügern, die die Notlage ihr Landsleute ausnutzen und daran Geld verdienen. In diesem Zusammenhang werden: . inkompetente Ratschläge gegeben […] . Gegen Geld werden Bescheinigungen ausgestellt, die bestätigen, dass es unmöglich sei, russische Renten nach Deutschland überweisen zu lassen. Diese Bescheinigungen irritieren die Sozialhilfeträger und bringen unsere Landsleute früher oder später in einer Sackgasse. Hinzu kommt noch, dass die Handlungen strafbar sind. [...] „Gleichzeitig werden die Beratungen durch einen erfahrenen Sozialarbeiter, Leiter der Landsmannschaft – D.“ und Vorsitzenden des X., Herrn J., übernommen. Beim Termin können Sie Beratung undRechtshilfe zu folgenden Themen in Anspruch nehmen. Sozialrecht Migrantenrecht Aspekte der russischen Rente Familienrecht“ „Russische Staatsangehörigkeit der in Deutschland geboren Kinder. […] In Vorbereitung des Antrages auf Einbürgerung des Kindes in Russland und auf Ausstellung eines Reisepasses bietet das D. folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlage, des Ausstellungsverfahrens und der Terminsvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen …“ „Wenn Sie planen sollten, die russischen Staatsangehörigkeit aufzugeben, sollten Sei Folgendes berücksichtigen: Nach der Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit verliert eine im Ausland lebende Person das Recht auf die Beantragung der russischen (Versicherungs-) Arbeits./Altersrente [...] Es gibt einen einzigen Weg, um sich solche Unannehmlichkeiten zu ersparen. Man sollte sich fachmännische Auskunft einholen. Wenn Sie sich an das D. wenden. Erhalten Sie immer eine kompetente Beratung und fachkundige Hilfe in Bezug auf russischen Rente in Deutschland.Hilfestellung des D.: In Vorbereitung des Antrags auf Aufgabe der russischen Staatsangehörigkeit bietet das D. folgende Leistungen an: . Beratung und Erläuterung bezüglich der erforderlichen Unterlagen, des Ausstellungsverfahrens und der Terminvergabe . Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit konsularischen Anforderungen … „Vor kurzem wurde Rechtsanwältin M. Gutachterinfür russische Rentenfragen beim Amtsgericht S..“ [...] „Im D.“ ist eine juristische Abteilung unter der Leitung einer erfahrenen Rechtsanwältin M. tätig, die sehr vielen Rentnern dazu verholfen hat, dass die meisten von ihnen ihre Schulden nicht begleichen müssen.“ „Das D. hilft Landsleuten dabei, die Frage des Verzichts auf die russische Rente unter Einhaltung der russischen und deutschen Gesetze fachgerecht zu lösen. Nach Erhalt Ihrer in dem Fragebogen genannten Unterlagen, prüfen wir kurz ihre konkrete Situation […] Nach der Prüfung werden sie von uns beraten und erhalten unsere Empfehlungen. Sobald Sie die Entscheidung getroffen haben, auf die russische Renten zu verzichten, beginnen wir mit der Arbeit und begleiten diesen Prozess bis zum vollständigen Anerkennen dieses Verzichts durch die Rentenversicherungen und andere Behörden.“ [...] „Brauchen Sie Rat oder Hilfe? Heute ist unsere Landsleutevereinigung – das „D.“ – eine einzige gemeinnützige Gesellschaft, die den russischen Rentnern fachliche Beratung und wirksame Unterstützung in Bezug auf (Nicht-) Beantragung russischer Rente sowie bei „rentenbezogenen“ Schulden anbietet. [...] Um sich fachkundig beraten zu lassen, melden Sie sich telefonisch unter: N01. [...] Nachdem wir die ausgefüllten Formulare und die darin angegebenen Dokumente in Kopien erhalten haben, werten wir sie aus und beraten Sie fachgerecht zu Ihrer Frage.“ zu bewerben sowie es zu unterlassen, die so beworbene Rechtsdienstleistung zu erbringen sowie alle Handlungen zu unterlassen, die auf andere Art und Weise geeignet sind, dass mit den abgemahnten Texten erstrebte Ziel zu erreichen sowie es zu unterlassen den Verein X. e.V. wie folgt zu benennen und zu bewerben: „Bundesweite Beratungsstelle für Rentenberechtigte aus Russland“ sowie „Bundesweites Servicecenter für Rentenberechtigten aus Russland“; 2. dem Beklagten anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, gegen ihn festgesetzt werden kann; 3. den Beklagten zu verurteilen, an ihn 1.822, 96 € Anwaltskosten zu zahlen sowie 714,00 € Übersetzungskosten. Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Der Beklagte rügt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Er behauptet zudem, er habe die beanstandeten Internetseiten lediglich bis August 0000 betrieben. Die in deutscher Sprache geführte Internetseite www. … .de sei dabei nur als Informationsplattform für deutsche Behörden geschaffen worden, um Informationen hinsichtlich der russischen Renten auszutauschen. Russische Rentenberechtigte, die Größtenteils der deutschen Sprache nicht mächtig seien oder nur schlecht verstehen würden, könnten auf diese Seite nicht stoßen. Auf ihrer Suche hätten die Ratsuchenden allenfalls auf die in russischer Sprache betriebene Seite www. … .de stoßen können. Die auf der deutschsprachigen Internetseite www. … .de verbreiteten Informationen hätten die russischen Rentenberechtigten daher nicht oder nur in geringem Umfang erreicht. Auch die Institutionen, welche die deutsche Internetseite hätten besuchen können, hätten die Dienste des Beklagten nicht in Anspruch genommen. Das D. , dessen Tätigkeit auf der Internetseite www. … .de beworben worden sei, sei nicht mit dem Beklagten identisch. Er habe auf dieser Seite demzufolge nicht seine eigene Tätigkeit beschrieben. Das D. stelle eine Kooperation der russischsprachigen Menschen, deren Interessenverbänden und weiteren Dienstleistungsfirmen dar. Auch habe der Beklagte auf der Internetseite explizit darauf hingewiesen, dass etwaige Anfragen an das D. zu richten seien. Zudem habe er Anfang Juni 0000 seine Aktivitäten eingestellt. Die beanstandeten Internetseiten würden nunmehr durch andere Personen betrieben. Herr V. habe auch bereits die Eintragung der Auflösung des Beklagten in das Vereinsregister veranlasst. Der Beklagte ist der Ansicht, dass aus diesem Grund eine etwaige Wiederholungsgefahr entfallen sei. Er habe auf den beanstandeten Internetseiten auch keine Rechtsdienstleistungen betrieben. So habe er zu keinem Zeitpunkt individuelle Beratungen erteilt. Die wiedergegebenen Informationen zum Erhalt eines russischen Passes und der sogenannten Lebensbescheinigung sowie weiterer Bescheinigungen, die zur Vorlage bei russischen Behörden benötigt würden, seien ebenfalls auf der Internetseite des russischen Konsulats erhältlich. Er habe diese Informationen auf seinen Internetseiten lediglich wiedergegeben. Die dort angebotenen Leistungen seien durch eine Vermittlungsfirma erbracht worden, die auch über eine entsprechende Erlaubnis nach dem RDG verfüge. Die Informationen bezüglich der Beantragung der russischen Rente seien wiederum auf der Internetseite des Russischen Rentenfonds erhältlich. Auch diese Informationen habe der Beklagte auf seinen Internetseiten lediglich wiedergegeben. Den Hilfesuchenden sei in solchen Fällen lediglich geholfen worden, Schreiben in russischer Sprache anzufertigen oder Formulare auszufüllen. Die Überweisungen von russischen Renten in die Bundesrepublik seien nicht durch ihn organisiert worden, sondern durch russische Partner. Der Beklagte bestreitet ferner die Erforderlichkeit und die Höhe der Übersetzungskosten, da der Kläger selbst der russischen und deutschen Sprache mächtig sei. Entscheidungsgründe: Die Klage ist zulässig und in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang auch begründet. I. Das Landgericht Essen ist sachlich und örtlich zuständig. Die sachliche Zuständigkeit folgt aus § 13 UWG. Danach sind die Landgerichte für alle Streitigkeiten, mit denen ein Anspruch nach dem UWG geltend gemacht wird, ausschließlich zuständig. Dies ist vorliegend zu bejahen. Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten, im Geschäftsverkehr bestimmte Tätigkeiten wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu unterlassen. Er macht demzufolge mit seiner Klage einen Unterlassungsanspruch aus § 8 UWG geltend. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich wiederum aus § 14 UWG. Der Beklagte ist auch gemäß § 50 ZPO parteifähig. Der Beschluss, den Verein aufzulösen, steht der Annahme der Parteifähigkeit nicht entgegen. Denn mit der Auflösung alleine verliert ein Verein noch nicht seine Rechts- und Parteifähigkeit. Der Verein tritt zunächst nur in ein Liquidationsstadium ein und besteht gem. § 49 Abs.2 BGB mit Liquidationszweck fort. Der Verlust der Parteifähigkeit tritt erst mit Vollbeendigung des Vereins ein (Weth in: Musielak/Voit, § 50 Rn. 18). Eine Vollbeendigung des Vereins liegt vor, wenn die Liquidation beendet und das Vermögen des Vereins verteilt ist. Eine Beendigung der Liquidation in diesem Sinne liegt nicht vor. Bislang ist lediglich die Auflösung des Beklagten in das Vereinsregister eingetragen worden. Nach den Ausführungen der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung ist die Liquidation des Beklagten indes noch nicht vollständig beendet. II. Die Klage ist auch im Wesentlichen begründet. 1. Dem Kläger steht der mit dem Klageantrag zu 1) geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 UWG zu. Danach kann derjenige, der eine unlautere geschäftliche Handlung vornimmt, bei bestehender Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Eine unlautere geschäftliche Handlung liegt hier sowohl darin, dass der Beklagte Rechtsdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten hat, als auch darin, dass er wahrheitswidrig den Eindruck vermittelt hat, bei dem D. sei eine juristische Abteilung unter Leitung einer Rechtsanwältin beschäftigt. a) Rechtsdienstleistungen Indem der Beklagte auf den von ihm betriebenen Internetseiten Rechtsdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten hat, hat er unlauter gehandelt. Denn nach § 3a UWG handelt auch derjenige unlauter, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen. Die Voraussetzungen des § 3a UWG sind vorliegend erfüllt. Der Beklagte hat gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen, indem er auf den von ihm betriebenen Internetseiten nicht gestattete Rechtsdienstleistung im Sinne des§ 10 I Nr. 3 RDG angeboten hat. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG ist die außergerichtliche Rechtsdienstleistung in einem ausländischen Recht ohne eine Registrierung bei der zuständigen Behörde untersagt (Rillig in: Deckenbrock/Henssler, Rechtsdienstleistungsgesetz, § 10 Rn. 124). Die von dem Beklagten angebotenen und von dem Kläger mit der Klage beanstandeten Hilfestellungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der russischen Rente und mit Passangelegenheiten sowie Einbürgerungen stellen allesamt Rechtsberatungen im Sinne des RDG dar. Unter einer Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG versteht man gem. § 2 I RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Entscheidend für die Annahme einer rechtlichen Prüfung im Einzelfall ist dabei, ob es sich um die Beratung einer auf einen realen Sachverhalt bezogenen Rechtsfrage einer bestimmten, ratsuchenden Person handelt. Die Erteilung abstrakter, an die Öffentlichkeit oder einen interessierten Kreis gerichteter rechtlicher Informationen unterfällt nicht der Anwendung des RDG (Krenzler in: Krenzler Rechtsdienstleistungsgesetz § 2, Rn. 48). Überschritten ist die Grenze der erlaubten Rechtsdienstleistung allerdings dann, wenn Hilfe bei der Durchsetzung individueller Rechtsansprüche angeboten wird (vgl. Krenzler in:Krenzler Rechtsdienstleistungsgesetz § 2, Rn. 52). Ob das Erbringen einer Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 RDG vorliegt, ist anhand der Gesamtumstände und der Verkehrsanschauung zu ermitteln (Ebert-Weidenfeller in: Götting/Nordemann, UWG, § 3a Rn. 57). aa) Russische Rente Sowohl die Angebote im Hinblick auf eine Beratung bei Angelegenheiten der russischen Rente auf der Internetseite www. … .de als auch die Angebote auf der Internetseite www. … .de stellen Rechtsdienstleistungen dar. (1) Denn auf der Internetseite www. … .de bietet der Beklagte individuelle Hilfestellungen und Beratungen zu diesem Thema an. In diesem Zusammenhang bietet er etwa an, die Voraussetzungen für die Beantragung und den Bezug von Altersrenten, Witwenrenten etc. zu klären. Dabei wird auch eine komplette Abwicklung der Beantragung angeboten. Auch bietet der Beklagte eine Überprüfung von Bescheiden des Russischen Rententrägers und diverse weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Rente an. Die von dem Kläger beanstandeten Passagen stellen nicht lediglich eine Wiedergabe von Informationen dar, die auch woanders verfügbar sind. Die beanstandeten Passagen auf dieser Internetseite vermitteln den angesprochenen Personen auch nicht nur allgemeine Rechtskenntnisse. Es wird vielmehr der Eindruck vermittelt, dass ratsuchende Personen bei dem Beklagten konkrete Informationen erhalten können und sich der Beklagte auch im Übrigen um die Durchsetzung individueller Rentenansprüche kümmert. Dies wird unter anderem auch daran deutlich, dass der Beklagte die komplette Abwicklung der Beantragung der Rente anbietet. Den angesprochenen Personen wird hierdurch der Eindruck vermittelt, dass eine kompetente und umfassende Beratung und Durchsetzung von vermögenswerten Ansprüchen erfolgt. Nach dem Schutzzweck des RDG soll allerdings sichergestellt sein, dass eine derartige Beratung nur durch qualifizierte und registrierte Personen erfolgt. Selbst wenn einige von dem Kläger beanstandete Passagen isoliert betrachtet keine Rechtsdienstleistungen darstellen sollten, so stehen sie doch unmittelbar mit solchen Passagen in Zusammenhang, in denen konkrete Beratung in Rechtsangelegenheiten zu dem Thema der russischen Rente angeboten wird. Diese Aussagen und Hilfestellungen erscheinen den angesprochenen Personen als Einheit, sodass sie auch einheitlich zu betrachten sind. Bei dieser gebotenen Betrachtung stellen sämtliche beanstandeten Passagen zu dem Thema der russischen Rente Rechtsdienstleistungen dar. Eine andere rechtliche Bewertung folgt auch nicht aus der Behauptung des Beklagten, die Internetseite sei nur an deutsche Behörden gerichtet gewesen. Ob eine Rechtsdienstleistung vorliegt ist anhand der Gesamtumstände und der Verkehrsanschauung zu beurteilen. Danach richteten sich die Angebote auf der Internetseite gerade auch an ratsuchende Bürger. So hieß es auf der Internetseite etwa dass „Russische Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet“ durch den Beklagten Beratung und Hilfestellung erhalten können. Ratssuchende Bürger werden zudem an diversen Stellen konkret angesprochen und nicht nur öffentliche Institutionen. (2) Auch die beanstandeten Passagen im Hinblick auf die russische Rente auf der Internetseite www. … .de stellen Rechtsberatungen im Sinne des RDG dar. Durch die beanstandeten Passagen wird den Besuchern der Seite der Eindruck vermittelt, dass sie individuell zu dem Thema der russischen Rente beraten werden und ihre Ansprüche von dem Beklagten auch durchgesetzt werden. Dabei wird den Ratsuchenden auch Hilfe im Umgang mit deutschen Behörden angeboten. Auch die beanstandeten Passagen auf dieser Seite vermitteln ratsuchenden Bürgern den Eindruck, dass sie in ihren konkreten Rechtsfragen zum Thema der russischen Rente beraten werden. Nach der maßgeblichen Verkehrsanschauung werden auf dieser Internetseite nicht nur Informationen wiedergegeben, sondern konkreteHilfestellungen und Beratungsleistungen angeboten. Dies wird auch daran deutlich, dass sich auf der Internetseite etwa auch der Hinweis befindet, dass die konkrete Situation der Ratsuchenden geprüft wird. Zudem werden Besucher der Internetseite auch konkret aufgefordert, sich an das D. zu wenden, wenn sie Rat oder Hilfe brauchen. Diese Aussagen und Hilfestellungen zu dem Themengebiet der russischen Rente erscheinen den angesprochenen Personen als Einheit, sodass sie auch einheitlich zu betrachten sind. Bei dieser gebotenen Betrachtung stellen sämtliche beanstandeten Passagen zu dem Thema der russischen Rente Rechtsdienstleistungen dar. Einer Haftung des Beklagten steht auch nicht entgegen, dass auf der Internetseite maßgeblich die Tätigkeit des sogenannten D. beworben wird. Denn für eine Zuwiderhandlung ist nicht nur der Handelnde selbst verantwortlich, sondern auch derjenige, der den Handelnden zum Zuwiderhandeln anstiftet oder hierzu einen eigenen Beitrag leisten (Schmitz-Fohrmann/Schwab in: Götting/Nordemann, UWG, § 8 Rn. 53). Dies ist bei dem Beklagten durch den Betrieb der Internetseite jedenfalls der Fall. Denn hierdurch wird die Tätigkeit des D. beworben und der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Hinzu kommt, dass auf der Internetseite zwischen dem D. und dem Beklagten keine klare Trennung erfolgt. So heißt es dort zum Beispiel, dass die Grundlage des D. der Beklagte sei und dass das D. auf Basis des Beklagten entstanden sei. bb) Beratung in Passangelegenheiten Auch die Beratungen im Hinblick auf Passangelegenheiten stellen Rechtsberatungen im Sinne des § 2 RDG dar. Auch dies gilt sowohl für die beanstandeten Passagen auf der Internetseite www. … .de als auch für die Angaben auf der Seite www. … .de. (1) Auf der Internetseite www. … .de wird Ratsuchenden qualifizierte Beratung und praktische Hilfe bei Passangelegenheiten für den Fall des Ablaufs, des Verlusts oder der Namensänderung angeboten. Hierdurch wird der Eindruck vermittelt, dass eine Beratung in konkreten Rechtsfragen erfolgt. Denn der Beklagte bietet hier nicht nur praktische Hilfe, sondern gerade auch „qualifizierte“ Beratung an. Dies impliziert, dass es sich bei der Beantragung um eine schwierige (Rechts-)Angelegenheit handelt, bei welcher der Beklagte dem Einzelnen konkrete Hilfe anbietet. (2) Auf der Internetseite www. … .de wird den Benutzern der Seite zum Beispiel fachkundige Beratung dazu angeboten, die Kosten der Ausstellung eines neuen russischen Passes zurückerstattet zu bekommen. Zudem werden Beratungsleistungen im Vorfeld und zur Vorbereitung eines Antrags auf Einbürgerung eines Kindes in Russland und auf Ausstellung eines Reisepasses angeboten. In diesem Zusammenhang bietet das D. auch eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen und eine Übereinstimmung mit den konsularischen Anforderungen an. Damit wird auf der Internetseite nicht nur rein praktische, sondern letztlich auch rechtliche Hilfe angeboten. Denn für den jeweiligen Einzelfall wird hierdurch angeboten, eine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften herzustellen. Auch erfordert eine Einbürgerung eines Kindes in Russland rechtliche Beratung, die durch das D. angeboten wird. cc) Der Beklagte hat diese Rechtsdienstleistung auch ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG betrieben. Bei § 10 RDG handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Bei einem solchen muss der Anspruchssteller lediglich darlegen, dass das Verhalten vom generellen Verbot umfasst ist. Der Anspruchsgegner muss seinerseits darlegen, dass ein Erlaubnistatbestand eingreift (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.05.2015, Az. 6 U 51/14). Der Beklagte hat hier nicht dargelegt, dass die Voraussetzungen des Erlaubnistatbestandes nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG erfüllt sind. Zwar behauptet der Beklagte, die angebotenen Leistungen seien durch eine Vermittlungsfirma erbracht worden, die über eine Erlaubnis nach dem RDG verfüge. Allerdings wird durch die Internetseiten der Eindruck erweckt,dass die Leistungen durch den Beklagten selbst bzw. das D. angeboten werden. Zudem trägt der Beklagte auch nicht konkret vor, welche konkrete Vermittlungsfirma die Leistungen erbracht haben soll. An dieser Bewertung ändert sich auch nichts dadurch, dass auf beiden Internetseiten an einigen Stellen der Hinweis erfolgt, dass eine Beratung unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfolgt oder erfolgen kann. Eine Rechtsdienstleistung ohne die erforderliche Erlaubnis ist nicht deswegen gerechtfertigt, weil sich der Handelnde der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient (BGH, Urt. v. 29.97.2009, Az. I ZR 166/06). Denn der Anbieter der Rechtsdienstleistungen verpflichtet sich auch in diesem Fall selbst gegenüber seinem Vertragspartner die Rechtsbesorgung zu übernehmen. Zudem ist der hinzugezogene Rechtsanwalt letztlich nur Interessenvertreter seines Auftraggebers und nicht des ratsuchenden Bürgers. Um dessen Interessen zu wahren, muss sein eigener Vertragspartner die erforderliche Erlaubnis nach dem RDG besitzen. dd) Die übrigen Voraussetzungen des § 3a UWG sind zu bejahen. Insbesondere ist der Verstoß gegen § 10 Abs. 1 Nr. 3 RDG auch geeignet, die Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. b) Eine unlautere Handlung im Sinne des § 3 Abs. 1, 2 UWG liegt auch darin, dass der Beklagte auf der Internetseite www. … .de den Eindruck vermittelt, bei dem D. sei eine juristische Abteilung beschäftigt, obwohl dies unstreitig nicht der Fall ist. Geschäftliche Handlungen, die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen, sind nach § 3 Abs. 2 UWG unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen. Dies ist bei der wahrheitswidrigen Behauptung, es bestehe bei dem D. eine ganze juristische Abteilung der Fall. Denn hierdurch wird dem Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass er bei dem D. eine Beratung durch qualifizierte Juristen in vergleichbarer Weise wie durch eine Rechtsanwaltskanzlei erhält. Der Verbraucher wird über die Qualität verfügbarer juristischer Beratungsmöglichkeiten getäuscht. Dies ist auch geeignet, dass Verhalten des Verbrauchers zu beeinflussen, da diesem eine Kompetenz vorgespiegelt wird, die bei dem D. tatsächlich überhaupt nicht vorhanden ist. Derartige wahrheitswidrige Angaben widersprechen auch der unternehmerischen Sorgfalt. Dass der Beklagte im Wesentlichen die Tätigkeit des D. und das dortige Bestehen einer Rechtsabteilung bewirbt, ist für seine Haftung entsprechend der obigen Ausführungen ohne Belang. c) Die nach § 8 Abs. 1 S. 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr ist ebenfalls zu bejahen. Unter der Wiederholungsgefahr versteht man die ernstliche und greifbare Möglichkeit, dass die konkrete Verletzungshandlung künftig in gleicher oder im Kern gleichartiger Form neu begangen wird (Schmitz-Fohrmann/ Schwab in: Götting/Nordemann UWG, § 8 Rn. 32). Die Wiederholungsgefahr muss noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Aufgrund eines einmaligen Verstoßes besteht dabei eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen der Wiederholungsgefahr (Schmitz-Fohrmann/ Schwab in: Götting/Nordemann UWG, § 8 Rn. 32). Diese Vermutung kann nur unter strengen Voraussetzungen von dem insofern darlegungs- und beweispflichtigen Verletzer ausgeschlossen werden. Nicht ausreichend für den Wegfall der Wiederholungsgefahr ist der bloße Wegfall der Störung oder die bloße Zusage, das beanstandete Verhalten zu unterlassen (Schmitz-Fohrmann/ Schwab in: Götting/Nordemann UWG, § 8 Rn. 38). Auch die vollständige Aufgabe der Geschäftstätigkeit reicht zur Beseitigung der Vermutungswirkung nicht aus, es sei denn, es ist jede Wahrscheinlichkeit für die Wideraufnahme ähnlicher Tätigkeiten ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 26.10.2000, Az. I ZR 180/98; BGH, Urt.v. 02.10.2012, Az. I ZR 82/11; Schmitz-Fohrmann/ Schwab in: Götting/Nordemann UWG, § 8 Rn. 38). Selbst wenn man die Behauptungen des Beklagten zugrunde legt, wonach er seine Geschäftstätigkeit aufgegeben habe, reicht dies nicht für die Widerlegung der Vermutung der Wiederholungsgefahr aus. Jegliche Wahrscheinlichkeit für die Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten wäre hier nur dann ausgeschlossen, wenn die Liquidation des Beklagten beendet wäre. Dies ist nach den Ausführungen der Beklagtenvertreterin in der mündlichen Verhandlung indes nicht der Fall. Solange sich der Beklagte noch in der Liquidationsphase befindet ist jederzeit ein Beschluss der Gesellschafterversammlung denkbar, mit dem die Fortsetzung des Vereins beschlossen wird. d) Der Kläger ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG auch Anspruchsberechtigter, da er ein Mitbewerber des Beklagten ist. Der Kläger bietet seinerseits Rechtsdienstleistungen im russischen Recht an, sodass sich die Tätigkeiten von Kläger und Beklagtem überschneiden. 2. Der mit dem Klageantrag zu 3) geltend gemachte Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten steht dem Kläger in Höhe von 1.358,86 € gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu. Danach kann Ersatz für die erforderlichen Abmahnkosten verlangt werden. Die Abmahnung war berechtigt, da ein Verstoß gegen § 3 UWG vorlag. Die Höhe der erforderlichen Abmahnkosten richtet sich nach dem Streitwert. Der Streitwert ist gem. § 51 Abs. 2 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Der Kläger hat den Streitwert zwar selbst mit 50.000,00 € angegeben. Nach Auffassung der Kammer entspricht der Bedeutung der Sache lediglich ein Streitwert in Höhe von 30.000,00 €. Die Internetseiten konnten zwar potenziell durch Bürger im ganzen Bundesgebiet aufgerufen werden, nichtsdestotrotz erscheint die wirtschaftliche Bedeutung und Reichweite des Angebots wesentlich geringer. Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verein mit einer relativ geringen Mitgliederzahl und vergleichsweise wenigen Mitarbeitern. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass in erheblichem Umfang ratsuchende Bürger im gesamten Bundesgebiet beraten worden sind. 3. Dem Kläger steht darüber hinaus auch ein Anspruch auf Erstattung der Übersetzungskosten in Höhe von 714,00 € zu. Dieser Anspruch folgt aus § 9 UWG.§ 9 UWG bestimmt, dass derjenige der vorsätzlich oder fahrlässig eine nach§ 3 UWG unzulässige Handlung vornimmt, den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Die aufgezeigten Verstöße gegen § 3 UWG und § 3a UWG erfolgten jedenfalls fahrlässig, da der Beklagte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt die Verstöße hätte erkennen und vermeiden können. Durch diese Verstöße ist dem Kläger auch kausal ein Schaden in Form der Übersetzungskosten entstanden. Die Übersetzungskosten waren zur Durchsetzung des Anspruchs auch erforderlich. Der Kläger spricht zwar russisch und berät seinerseits russische Migranten. Seine Kenntnisse der deutschen Sprache sind indes begrenzt. Eine Unterhaltung war weder mit dem eigenen Prozessbevollmächtigten, noch mit dem Gericht möglich. Aus diesem Grund war es dem Kläger auch nicht möglich, etwaige russische Auszüge selbst zu übersetzen. 4. Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit findet ihre Grundlage in § 709 S. 1 ZPO.