Urteil
11 S 91/16
Landgericht Duisburg, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGDU:2017:0208.11S91.16.00
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Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juli 2016 - 45 C 315/16 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 20. Juli 2016 - 45 C 315/16 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.