Anerkenntnisurteil
2 O 352/15
Landgericht Duisburg, Entscheidung vom
Ordentliche GerichtsbarkeitLandgerichtECLI:DE:LGDU:2016:1017.2O352.15.00
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen in Erbengemeinschaft 12.364,11 EUR zzgl. 5 % Zinsen seit dem 01.08.2015 zu zahlen. Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerinnen von der Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten i.H.v. 958,19 EUR an die Rechtsanwälte M und G in E freizustellen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1 Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).