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Beschluss

4 Qs 69/18

Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGD:2019:0102.4QS69.18.00
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Tenor

Das Verfahren wird fortgeführt.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird fortgeführt. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen. Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich im Beschwerdewege gegen eine Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft E1-Stadt. Das Landgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Bisher unterblieben ist eine Entscheidung über die - vom Beschwerdeführer begehrte - Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 66 Abs. 4 S. 1 GKG. Eine Entscheidung darüber ist - entgegen der im Beschluss vom 26.11.2018 vertretenen Auffassung - auch erforderlich. Indes ist die weitere Beschwerde nicht zuzulassen, da die Rechtssache nicht von grundsätzlicher Bedeutung ist, zumal die Kammer sich auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 20.09.2018 (Az.: 1 Ws 104/18) stützt. Der dortigen Entscheidung lag ein Sachverhalt zu Grunde, der dem hier vorliegenden Sachverhalt entspricht.