Urteil
14c O 83/13
Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGD:2014:0220.14C.O83.13.00
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Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 27.05.2013 wird bestätigt.
Der Antragsgegner trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
Entscheidungsgründe
Die einstweilige Verfügung vom 27.05.2013 wird bestätigt. Der Antragsgegner trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens.