Teilurteil
1 O 564/00
Landgericht Düsseldorf, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGD:2002:0215.1O564.00.00
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Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 363.780,71 (= € 185.998,12) nebst 12 % Zinsen hierauf seit dem 03.12.1999 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger DM 363.780,71 (= € 185.998,12) nebst 12 % Zinsen hierauf seit dem 03.12.1999 zu zahlen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand und Entscheidungsgründe sh. Teilversäumnisurteil vom 27.3.2002