15 O 341/16 – Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Landgericht Bonn, Entscheidung vom
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.362,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.239,02 € seit dem 13. Juni 2015 und aus weiteren 5.123,91 € seit dem 16. Oktober 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt ein Viertel, der Beklagte drei Viertel der Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.