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Urteil

12 O 55/24

Landgericht Bochum, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBO:2024:1126.12O55.24.00
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Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt,

geschäftlich handelnd Rechtsanwaltsdienstleistungen für ein konkretes Mandat wie nachfolgend wiedergegeben anzubieten und/oder anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen:

Das alles kostet dich gar nichts! W. ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist W. mit 50% an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren. Für dich gibt es kein Kostenrisiko – Sollte es nicht zu einer Geldentschädigung kommen, übernehmen wir alle Kosten und geben diese nicht an dich weiter. Du bist also nur im positiven Falle an der Geldentschädigung, aber im negativen Falle nicht an den Anwalts- und Gerichtskosten beteiligt. Das Risiko übernehmen wir für dich.“

Wenn dies geschieht durch direkte Verlinkung von der Homepage der Verfügungsbeklagten auf die Homepage der W. GmbH und Darstellung auf der Homepage der W. GmbH wie folgt:

Bilddarstellung wurde entfernt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3 und die Verfügungsklägerin zu 1/3

Das Urteil ist, soweit im Hinblick auf den Erlass die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Verfügungsklägerin nicht aus der Natur der Sache folgt, auch für die Verfügungsbeklagte vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Entscheidungsgründe
Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, geschäftlich handelnd Rechtsanwaltsdienstleistungen für ein konkretes Mandat wie nachfolgend wiedergegeben anzubieten und/oder anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen: „ Das alles kostet dich gar nichts! W. ist dein Prozesskostenfinanzierer und bezahlt als solcher alle Anwalts- und Gerichtskosten, die anfallen. Dafür ist W. mit 50% an der Geldentschädigung beteiligt, die dir zuteil wird. Faktisch bezahlt also der Täter mit seiner Geldentschädigung unsere Dienstleistung, die dir ermöglicht, sich gegen ihn zu wehren. Für dich gibt es kein Kostenrisiko – Sollte es nicht zu einer Geldentschädigung kommen, übernehmen wir alle Kosten und geben diese nicht an dich weiter. Du bist also nur im positiven Falle an der Geldentschädigung, aber im negativen Falle nicht an den Anwalts- und Gerichtskosten beteiligt. Das Risiko übernehmen wir für dich.“ Wenn dies geschieht durch direkte Verlinkung von der Homepage der Verfügungsbeklagten auf die Homepage der W. GmbH und Darstellung auf der Homepage der W. GmbH wie folgt: Bilddarstellung wurde entfernt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3 und die Verfügungsklägerin zu 1/3 Das Urteil ist, soweit im Hinblick auf den Erlass die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Verfügungsklägerin nicht aus der Natur der Sache folgt, auch für die Verfügungsbeklagte vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.