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Urteil

2 O 172/21

Landgericht Bochum, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBO:2022:0916.2O172.21.00
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Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2021 zu zahlen.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 76.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2021 zu zahlen.

Die Widerklagen der Beklagten zu 1) und 2) werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 46 vH, der Beklagte zu 1) trägt weitere 17vH und die Beklagte zu 2) weitere 37vH der Kosten des Rechtstreits und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 200.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2021 zu zahlen. Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin weitere 76.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2021 zu zahlen. Die Widerklagen der Beklagten zu 1) und 2) werden abgewiesen. Von den Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner 46 vH, der Beklagte zu 1) trägt weitere 17vH und die Beklagte zu 2) weitere 37vH der Kosten des Rechtstreits und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils selbst. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.