Urteil
11 S 29/12
Landgericht Bochum, Entscheidung vom
ECLI:DE:LGBO:2012:1211.11S29.12.00
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Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.01.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die angefochtene Entscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.