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Urteil

20 KLs 38/21

Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGBI:2022:0809.20KLS38.21.00
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Tenor

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Lübbecke vom 03.11.2020 (Az. 4 Ds – 402 Js 2881/20 – 239/20) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren und 3 Monaten

verurteil.

Der Angeklagte wird außerdem wegen Vergewaltigung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Entscheidungsgründe
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Lübbecke vom 03.11.2020 (Az. 4 Ds – 402 Js 2881/20 – 239/20) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteil. Der Angeklagte wird außerdem wegen Vergewaltigung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.