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Urteil

2 O 274/22

Landgericht Arnsberg, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGAR:2025:0814.2O274.22.00
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Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 3.208,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Mit Ausnahme der durch den Termin am 5. Juni 2025 entstandenen Kosten, die der Kläger vollständig trägt, werden die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten gesamtschuldnerisch zu 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Entscheidungsgründe
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 3.208,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Februar 2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Mit Ausnahme der durch den Termin am 5. Juni 2025 entstandenen Kosten, die der Kläger vollständig trägt, werden die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten gesamtschuldnerisch zu 1/3 auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.