OffeneUrteileSuche
Urteil

52 Ks 11/24

Landgericht Aachen, Entscheidung vom

ECLI:DE:LGAC:2024:1011.52KS11.24.00
1mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

1 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Tenor

Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, jeweils verwirklicht in 4 tateinheitlichen Fällen, und mit schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, jeweils verwirklicht in 38 tateinheitlichen Fällen, mit schwerer Brandstiftung, mit Nötigung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

10 Jahren

verurteilt.

Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.

Es werden eingezogen:

  • der sichergestellte PTB-Revolver Trade Mark Combat, Seriennummer R7245448 (Asservat-ID: AMS 24ALT285B)

  • das sichergestellte Stiletto-Messer (Asservat 1.1.1.24)

  • das sichergestellte Stabfeuerzeug (Asservat 1.1.1.19)

  • die sichergestellte Spiritusflasche (Asservat 1.1.1.11)

  • der sichergestellte Feuerwerkskörper (Asservat 1.1.1.12)

  • die sichergestellten Böller (Asservat 1.1.1.27)

  • die sichergestellte Weste mit Gürtel (Asservat 1.1.1.26)

  • das sichergestellte Kabel (Asservat 1.1.1.28)

  • das sichergestellte Holster (Asservat 1.1.1.30)

  • die sichergestellten Reste des Benzinkanisters (Asservat-ID: AMS24AMK014R)

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 113 Abs. 1, 211 Abs. 1, Abs. 2 2. Gr. Var. 1 und Var. 3, 240 Abs. 1, 306a Abs. 1 Nr. 1, 306c, 308 Abs. 1, Abs. 3, 21, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 66a Abs. 1, 74 Abs. 1 StGB, §§ 2 Abs. 2, 52 Abs. 3 Ziff. 2 a, 54 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 1 zum WaffG und § 10 Abs. 4 WaffG.

Entscheidungsgründe
Die Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, jeweils verwirklicht in 4 tateinheitlichen Fällen, und mit schwerer Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, jeweils verwirklicht in 38 tateinheitlichen Fällen, mit schwerer Brandstiftung, mit Nötigung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Es werden eingezogen: der sichergestellte PTB-Revolver Trade Mark Combat, Seriennummer R7245448 (Asservat-ID: AMS 24ALT285B) das sichergestellte Stiletto-Messer (Asservat 1.1.1.24) das sichergestellte Stabfeuerzeug (Asservat 1.1.1.19) die sichergestellte Spiritusflasche (Asservat 1.1.1.11) der sichergestellte Feuerwerkskörper (Asservat 1.1.1.12) die sichergestellten Böller (Asservat 1.1.1.27) die sichergestellte Weste mit Gürtel (Asservat 1.1.1.26) das sichergestellte Kabel (Asservat 1.1.1.28) das sichergestellte Holster (Asservat 1.1.1.30) die sichergestellten Reste des Benzinkanisters (Asservat-ID: AMS24AMK014R) Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 113 Abs. 1, 211 Abs. 1, Abs. 2 2. Gr. Var. 1 und Var. 3, 240 Abs. 1, 306a Abs. 1 Nr. 1, 306c, 308 Abs. 1, Abs. 3, 21, 22, 23 Abs. 1, 52, 53, 66a Abs. 1, 74 Abs. 1 StGB, §§ 2 Abs. 2, 52 Abs. 3 Ziff. 2 a, 54 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 1 zum WaffG und § 10 Abs. 4 WaffG.