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Anerkenntnisurteil

24 Sa 2016/19

LArbG Berlin-Brandenburg 24. Kammer, Entscheidung vom

ECLI:DE:LAGBEBB:2020:1209.24SA2016.19.A.00
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Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 - 29 Ca 9602/18 - teilweise geändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom 9. Juli 2018 nicht aufgelöst worden ist. II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Entscheidungsgründe
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 - 29 Ca 9602/18 - teilweise geändert: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom 9. Juli 2018 nicht aufgelöst worden ist. II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.