Beschluss
15 TaBV 79/23
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGNI:2024:0610.15TaBV79.23.00
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Leitsätze
1. Für die einzelvertragliche Festlegung von Arbeitsbedingungen kommt es nicht auf die Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten an. 2. Eine einzelvertragliche Vereinbarung der Arbeitsbedingungen kann auch in einem vorformulierten Vertrag, der für eine Mehrzahl von Fällen verwendet wird erfolgen. 3. Bei der Vergleichsberechung nach § 1 Abs. 3 c) des VerGRTV (neu) sind Mehrarbeitszuschläge und abgegoltene Mehrarbeitsstunden nicht zu berücksichtigen.
Entscheidungsgründe
1. Für die einzelvertragliche Festlegung von Arbeitsbedingungen kommt es nicht auf die Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten an. 2. Eine einzelvertragliche Vereinbarung der Arbeitsbedingungen kann auch in einem vorformulierten Vertrag, der für eine Mehrzahl von Fällen verwendet wird erfolgen. 3. Bei der Vergleichsberechung nach § 1 Abs. 3 c) des VerGRTV (neu) sind Mehrarbeitszuschläge und abgegoltene Mehrarbeitsstunden nicht zu berücksichtigen.