Urteil
15 Sa 635/23
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGNI:2024:0610.15Sa635.23.00
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Leitsätze
1. Die Entscheidung des BGH vom 10.1.2023, 6 StR 133/22 steht der Annahme eines Anspruchs eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach § 78 Satz 2 BetrVG inhaltlich nicht entgegen. 2. Eine Auslegungsdivergenz zwischen den Gerichtsbarkeiten führt zu einer der Rechtssicherheit durchaus abträglichen Konstellation. Ein subjektiv-rechtlich geschütztes Vertrauen auf Auslegungsübereinstimmung über einen Gerichtszweig hinweg kann Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aber nicht entnommen werden.
Entscheidungsgründe
1. Die Entscheidung des BGH vom 10.1.2023, 6 StR 133/22 steht der Annahme eines Anspruchs eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine höhere Vergütung wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach § 78 Satz 2 BetrVG inhaltlich nicht entgegen. 2. Eine Auslegungsdivergenz zwischen den Gerichtsbarkeiten führt zu einer der Rechtssicherheit durchaus abträglichen Konstellation. Ein subjektiv-rechtlich geschütztes Vertrauen auf Auslegungsübereinstimmung über einen Gerichtszweig hinweg kann Art. 2 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aber nicht entnommen werden.