Beschluss
9 TaBV 27/24 – Arbeitsrecht
Landesarbeitsgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:LAGK:2025:0905.9TABV27.24.00
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Tenor
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Die Beschwerde des Wahlvorstands gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.02.2024 – 3 BV 7/23 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerde des Wahlvorstands gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.02.2024 – 3 BV 7/23 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.