6 Ta 46/01 – Arbeitsrecht
Landesarbeitsgericht Köln, Entscheidung vom
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Kein Leitsatz
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 13.02.2001 - 2 Ga 14/01 - abgeändert:
1. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Zwangsgeldes von 50.000,00 DM aufgegeben, den Antragsteller einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder als Leiter der Vertriebsdirektion Mder CVAG und der NAV-AG innerhalb der Zweigniederlassung Mnach Maßgabe des Dienstver-trages vom 12.02.1996 zu beschäftigen.
2. Der Antragsgegnerin wird ferner bei Meidung eines Zwangsgeldes von 50.000,00 DM aufgegeben, die Wieder-beschäftigung auf demselben Wege im Betrieb bekannt zu geben, der gewählt wurde, um die Mitarbeiter über die Frei-stellung des Antragstellers zu informierten.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
4. Der Beschwerdewert wird auf 45.000,00 DM festgesetzt.