IV R 11/12
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Entscheidungsgründe
Zurück BFH 19. September 2012 IV R 11/12 EStG §4 Abs.1, §6 Abs.1 Nr.4 Satz 1, Abs.5 Satz3 Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau 17. EStG §4 Abs.1, §6 Abs.1 Nr.4 Satz1, Abs.5 Satz3 (Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen gegen ein den Buchwert nicht überschreitendes Entgelt) Die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft führt nicht zur Realisierung eines Gewinns, wenn das Entgelt den Buchwert nicht übersteigt. BFH, Urteil vom 19.9.2012, IV R 11/12 Hinweise der Schriftleitung: Die Entscheidung ist abgedruckt in BB 2012, 2685 , DStR 2012, 2051 , und NZG 2012, 1319 , sowie abrufbar unter http:// www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungenonline. Siehe hierzu auch die Anmerkung von Wartenburger, Mitt-BayNot 2013, 266 (in diesem Heft). Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BFH Erscheinungsdatum: 19.09.2012 Aktenzeichen: IV R 11/12 Rechtsgebiete: Einkommens- und Körperschaftssteuer Erschienen in: MittBayNot 2013, 266 Normen in Titel: EStG §4 Abs.1, §6 Abs.1 Nr.4 Satz 1, Abs.5 Satz3