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II ZR 7/09

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Entscheidungsgründe
Zurück BGH 06. August 2010 II ZR 7/09 HGB § 28; PartGG § 2 Haftung für Versorgungsansprüche eines ausgeschiedenen Altpartners gegen die Partnerschaftsgesellschaft nur aufgrund erklärten Schuldbeitritts, nicht gem. § 28 Abs. 1 HGB Überblick PDF Vorschau --> PDF Vorschau DNotIDeutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2zr7_09 letzte Aktualisierung: 18.11.2010 BGH, 06.10.2010 - II ZR 7/09 HGB § 28; PartGG § 2 Haftung für Versorgungsansprüche eines ausgeschiedenen Altpartners gegen die Partnerschaftsgesellschaft nur aufgrund erklärten Schuldbeitritts, nicht gem. § 28 Abs. 1 HGB Treten einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte bei, die zuvor mit anderen Rechtsanwälten eine Sozietät in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben haben, haftet die Partnerschaftsgesellschaft nur aufgrund eines erklärten Schuldbeitritts, nicht jedoch entsprechend § 28 Abs. 1 HGB für die bisher die Sozietät verpflichtenden Versorgungsansprüche eines aus der Sozietät ausgeschiedenen Altpartners. BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 7/09 vom 6. August 2010 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Dr. Reichart, Dr. Drescher, Dr. Löffler und Born einstimmig beschlossen: Die Revision des Beklagten und der Drittwiderklägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Dezember 2008 wird nach § 552 a ZPO i.V.m. § 522 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO auf Kosten des Klägers und der Drittwiderklägerin zurückgewiesen. Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 23. November 2009 Bezug genommen. Die Stellungnahmen des Beklagten und der Drittwiderklägerin vom 26. März 2010 und vom 28. Juli 2010 geben zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Hinsichtlich der vom Beklagten mit Schriftsatz vom 8. Juni 2010 erklärten Erledigung des noch anhängigen Revisionsverfahrens fehlt es im Übrigen an einem erledigenden Ereignis sowohl im Hinblick auf die Hauptsache als auch hinsichtlich des Revisionsverfahrens. Streitwert: 183.666 € Goette Reichart Löffler Drescher Born Vorinstanzen: Art: Entscheidung, Urteil Gericht: BGH Erscheinungsdatum: 06.08.2010 Aktenzeichen: II ZR 7/09 Rechtsgebiete: Handelsregisterrecht und allgemeines Gesellschaftsrecht Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) Normen in Titel: HGB § 28; PartGG § 2