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Beschluss

15 Ko 1417/25 GK Finanz- und Abgaberecht

Finanzgericht Münster, Entscheidung vom

ECLI:DE:FGMS:2025:0701.15KO1417.25GK.00
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Tenor

Der für die Gerichtskostenrechnung vom 14.5.2025 (Kassenzeichen: …) im Verfahren 15 K 421/21 G,F maßgebliche Gegenstandswert (Streitwert) wird von xxx € auf xxx € herabgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Entscheidungsgründe
Der für die Gerichtskostenrechnung vom 14.5.2025 (Kassenzeichen: …) im Verfahren 15 K 421/21 G,F maßgebliche Gegenstandswert (Streitwert) wird von xxx € auf xxx € herabgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.