Urteil
14 K 997/20
Finanzgericht Köln, Entscheidung vom
ECLI:DE:FGK:2021:0617.14K997.20.00
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Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 02.08.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.04.2020 wird dahingehend geändert, dass Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.785 € als weitere Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden.
Die Berechnung der festgesetzten Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.Die Revision wird zugelassen.
Entscheidungsgründe
Der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 02.08.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.04.2020 wird dahingehend geändert, dass Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.785 € als weitere Werbungskosten des Klägers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. Die Berechnung der festgesetzten Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.Die Revision wird zugelassen.