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Beschluss

1 DGH 2/08

Dienstgerichtshof NRW, Entscheidung vom

ECLI:DE:DGHNRW:2010:0121.1DGH2.08.00
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Tenor

Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt:

„Die Revision wird zugelassen.“

Entscheidungsgründe
Der Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.2009 wird klarstellend im Tenor wie folgt ergänzt: „Die Revision wird zugelassen.“ G r ü n d e : Der Beschluss vom 20.10.2009 war klarstellend zu ergänzen, da die beschlossene Zulassung der Revision im Tenor der Entscheidung aufgrund eines offensichtlichen Versehens nicht ausdrücklich ausgesprochen wurde.