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Kammerbeschluss ohne Begründung

1 BvR 188/22

BVerfG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220525.1bvr018822
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Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.