OffeneUrteileSuche
Kammerbeschluss ohne Begründung

2 BvR 611/19

BVerfG, Entscheidung vom

BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190424.2bvr061119
2mal zitiert
Originalquelle anzeigen

Zitationsnetzwerk

2 Entscheidungen · 0 Normen

VolltextNur Zitat
Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.