Kammerbeschluss ohne Begründung
2 BvR 611/19
BVerfG, Entscheidung vom
BundesgerichtECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190424.2bvr061119
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Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.