Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
2 BvR 1800/13
BVerfG, Entscheidung vom
Bundesgericht
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Entscheidungsgründe
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000 € (in Worten: zwölftausend Euro) festgesetzt. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.