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Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

1 BvR 857/07

BVerfG, Entscheidung vom

Bundesgericht
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Entscheidungsgründe
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.