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Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

1 BvR 1164/07

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom

VerfassungsgerichtsbarkeitBundesgericht
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Entscheidungsgründe
Tenor Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.