Beschluss
33 W (pat) 144/05
Bundespatentgericht, Entscheidung vom
PatentrechtBundesgericht
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Entscheidungsgründe
BPatG 152 08.05 BUNDESPATENTGERICHT 33 W (pat) 144/05 (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Marke 305 33 160.4 _______________________ … rkung der Richterin Dr. Hock als Vorsit- ende und der Richter Bender und Kätker eschlossen: hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Oktober 2007 unter Mitwi z b - 2 - Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I m 7. Juni 2005 ist beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke Basic Care r folgende Dienstleistungen angemeldet worden: Versicherungswesen, nämlich Lebensversicherung. nmeldung nach § 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG zurückgewiesen. A fü Mit Beschlüssen vom 8. August 2005 und vom 4. Oktober 2005, letzterer davon im Erinnerungsverfahren, hat die Markenstelle für Klasse 36 die A § Nach Auffassung der Markenstelle ist die angemeldete Marke "Basic Care" eine sprachüblich gebildete Wortkombination mit der Bedeutung "Basis- oder auch Grundvorsorge". Sie stelle damit in Bezug auf die von der Anmeldung erfassten Dienstleistungen eine beschreibende Beschaffenheits- oder Bestimmungsangabe dar. Das Wort "Care" sei dem englischen Grundwortschatz zuzurechnen, weise u. a. die Bedeutungen "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung, Sorgfalt" auf und sei weiter im Bereich des Versicherungswesens gängig. Regelmäßig dienten Ver- sicherungen dazu, Risiken abzusichern und hätten daher auch das Ziel, Vorsorge zu betreiben. Dies träfe insbesondere auf den Bereich der Zukunfts- oder auch Altersabsicherung zu. Hierzu dienten unter anderem die von der Anmeldung um- fassten Lebensversicherungen, welche zu diesem Zweck unterschiedliche Ver- tragsgestaltungsvarianten und Zielvorgaben haben könnten. So sei es auch mög- lich, dass mittels einer Lebensversicherung eine Grundabsicherung oder auch Ba- sisvorsorge erreicht werden solle. Zumindest nicht unerhebliche Teile des Ver- - 3 - kehrs verfügten über ausreichende angelsächsische Sprachkenntnisse und wür- den die vorliegende Wortkombination in Verbindung mit den von der Anmeldung erfassten Dienstleistungen lediglich als beschreibende Beschaffenheits- und Be- stimmungsangabe dahingehend auffassen, dass die hier in Frage stehenden Ver- icherungsdienstleistungen der Grundvorsorge oder Basisabsicherung dienten. lich einen Hinweis auf eine rundvorsorge- oder Grundabsicherung" erkennen. g richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der ie sinngemäß beantragt, sse 36 vom 8. Au- gust 2005 und 4. Oktober 2005 aufzuheben. chwerde hat sie abgesehen und um Entscheidung ach Lage der Akten gebeten. es Ergebnisses einer vom Senat durchgeführten echerche übersandt worden. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen. s Beschreibende Wortkombinationen in Verbindung mit dem Element "Care" würden in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verwendet. Entsprechende Bei- spiele seien Wortkombinationen wie "Careprodukt", "Carebehandlung", "Medical Care", "Consumer Care", "Caremanager" oder auch "Baby-Care" und "Health- Care". Zudem würden die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht iso- liert, sondern stets im Zusammenhang mit den so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen wahrnehmen. Daher würden sie in der angemeldeten Marke, ohne darin eine Mehrdeutigkeit zu erkennen, ledig "G Gegen diese Entscheidun s die Beschlüsse der Markenstelle für Kla Von einer Begründung der Bes n Der Anmelderin sind Kopien d R - 4 - II Die Beschwerde ist nicht begründet. Die angemeldete Marke ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift sind Marken von der Eintragung ausge- schlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeich- nung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können. Die angemeldete Marke setzt sich aus den Bestandteilen "Basic" und "Care" zu- sammen. Das zum englischen Grundwortschatz gehörende Wort "Basic" wird schon allein wegen seiner weitgehenden schriftlichen und klanglichen Entspre- chung zum deutschen Pendant "Basis" von nahezu jedermann in diesem Sinne verstanden. Der zweite Bestandteil "Care" hat, wie die Markenstelle unter Nen- nung entsprechender Beispiele zu Recht dargelegt hat, ebenfalls vielfach in die deutsche Sprache, insbesondere in den Sprachgebrauch der Werbung, Eingang gefunden. Dies gilt etwa für die Bereiche der Medizin bzw. Krankenpflege, Körper- und Schönheitspflege und sonstige Bereiche, in denen Waren und Dienstleistun- gen einen Schutz-, Pflege- oder Fürsorgezweck haben. Hierzu kann auf die dem Beschluss des Erstprüfers vom 8. August 2005 beigefügten Verwendungsbei- spiele verwiesen werden. Daher wird der Bestandteil "Care" erheblichen Teilen des Verkehrs i. S. v. "Vorsorge, Pflege, Fürsorge, Behandlung" teilweise auch "Sorgfalt" bekannt sein. Im Bereich der hier relevanten (Lebens-)Ver- sicherungsdienstleistungen steht dabei die Bedeutung "Vorsorge" evt. auch "Ver- sorgung" im Vordergrund. Mit der sich daraus nahe liegend ergebenden Gesamtbedeutung einer "Grundvorsorge" bzw. "Grundversorgung" ist die ange- meldete Wortkombination nach dem Ergebnis der Senatsrecherche auch eine of- fensichtlich beliebte Bezeichnung von Versicherungen und Versicherungstarifen - 5 - verschiedener Anbieter. Dies gilt ebenso für die nahezu identisch geschriebene und gleichbedeutende deutsch-englische Entsprechung "Basis Care", die sich ebenfalls häufig findet. Zumeist werden diese und ähnliche Wortkombinationen zur Bezeichnung des preiswertesten Tarifs verwendet, der (nur) eine Grundversor- gung gewährleisten soll. Als Beispiele seien genannt: www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/altersvorsorge/…: "Basis Rente (Basis Care) - Privatrente mit Steuervorteil"; www.profis-mitherz.info/vorsorge/kapital.htm: "Basis Care ist die ideale Lösung, um Ihre Altersvorsorge attraktiv zu gestalten und sich zusätzlich jedes Jahr eine beachtliche Summe Geld vom Staat zurück zu holen, …"; www.dkv.com/berater/matthias-klumb/index.php?page=kontakt _engl.phtml&…: "DKV - Contact I would like to have further information to the topic: Health Insurance • Top-Care • Comfort-Care • Basis-Care • Student Tariff"; www.rmv-versicherung.de/sites/inhaltsver.htm: "Basis - Versicherung - € 5.000,-- … Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, sowie lose, nicht fest eingebaute Teile: … Comfort - Versicherung - € 8.000,-- … zusätzl. zur Basis-Versicherung gilt Ver- sicherungsschutz für: Computer, Mobiltelefone, Funk, … Gold - Versicherung - € 15.000,-- zusätzlich zur Basis- und Comfort - Versicherung gilt Versicherungsschutz für: Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, …"; - 6 - https://sicherheit.sparkasse-harburg-buxtehude.de/privatkunden/…: "Basis-Versicherungen Passen sie Ihren Schutz ihrer Lebenslage an Egal ob drei, 33 oder 66 Jahre - es gibt einfach Versicherungen, auf die man nie verzichten sollte. …"; www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,408780,00.html: "RENTE Basisvorsorge auf neuer Basis Vorsorgeangebote machen die Rürup-Rente attraktiver. … Jene als Basisvorsorge geplante Idee, der bisher nur wenige Bundesbürger folgen wollen?"; www.berliner-sparkasse.de/firmenkunden/vorsorge_versicherungen/ruerup_…: "Die Gothaer BasisVorsorge: jetzt flexibler!"; www.hdi.de/privatkunden/produkte/basisvorsorge/: "basisvorsorge… Die Basisrente für ihre Zukunft: HDI-Basisvorsorge Die geförderte Basisvorsorge ist die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Altersvor- sorge, denn …"; www.barmenia.de/produkte/2770.asp: "Pflegetagegeld - Basisschutz Sichern Sie Ihren finanziellen Spielraum zumindest im schlimmsten Fall, …"; www.lvm.de/leistungen/sachversicherungen/hausrat/basisschutz.jsp: "Hausrat-Versicherung Basisschutz auf einen Blick Versichert ist ihr Hausrat zum Neuanschaffungswert gegen …"; - 7 - www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/krankenversicherungen/…: "Der Basisschutz: So gut, wie sie sich die Gesetzliche wünschen … Sie suchen einen Versicherungsschutz mit soliden Leistungen zu einem vernünfti- gen Preis? Dann ist der Basisschutz der Gothaer Krankenversicherung genau das richtige für Sie. …"; www.nuernberger-berlin.com/haftpflichtversicherung-text.htm: "• 3 oder 5 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden wahlweise, auch im BasisSchutz …"; www.reiseversicherung-box.de/elvia/produkt/gruppenversicherungen.html: "Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz … Reise-Rücktrittskosten-Basisschutz …"; www.standardlife.de/953.php: "MAXXELLENCE BASIC - Der Maßstab in der Basisvorsorge. …"; www.rhein-main-finanzen.de/best-basic.html: "BESTBASIC als Produkt der Basisvorsorge dient der Ergänzung des gesetzlichen …"; www.bucerius.whu.edu/Insurance.139.0.html: "HEALTH AND LIABILITY INSURANCE … Basic Care - EUR 39 per month …"; www.bal-tours.de/bal/sonstiges/au-pair.html: "Basic Care Paket Die Reise-Krankenversicherung übernimmt … - 8 - Profi Care Paket Zusätzlich zu dem Versicherungsschutz Basic Care sind folgende Leistungen mit- versichert: …". Auch wenn es bei der Mehrzahl dieser Beispiele nicht um Lebensversicherungen geht, so wird der Verbraucher, der stets auch mit Werbung aus anderen Versiche- rungssparten und den dabei verwendeten Schlagwörtern wie "Basic Care", "Basis Care", "Basisschutz", "Basisversicherung", "Basistarif" usw. konfrontiert wird, den- noch auch im Bereich der Lebensversicherungen ohne weiteres davon ausgehen, dass die angemeldete Marke nichts anderes als einen solchen Basis-Versiche- rungstarif bezeichnet, der also eine Grundabsicherung bzw. einen Grundversiche- rungsschutz gewährleisten soll. Damit bezeichnet die Anmeldemarke in werbeüb- licher Form nur ein Merkmal der beanspruchten Dienstleistungen. Sie ist daher nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen. Im Übrigen weist die zur Eintragung angemeldete Bezeichnung auch nicht die für eine Marke erforderliche Unterscheidungskraft auf (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Wie bereits oben erläutert, handelt es sich bei der angemeldeten Marke um eine werbeübliche Bezeichnung für einen Versicherungstarif bzw. eine Versicherungs- variante, die der Grundabsicherung dient. Sie erschöpft sich erkennbar in einem werblich-beschreibenden Bedeutungsgehalt. Damit fehlt ihr jegliche Eignung, auf die Herkunft der so bezeichneten Versicherungsdienstleistungen aus einem be- stimmten Betrieb hinzuweisen. Dies zeigt sich im Übrigen auch schon darin, dass unterschiedliche, miteinander konkurrierende Anbieter von Versicherungen die - 9 - Anmeldemarke (in verschiedenen Schreibweisen) zur Bezeichnung ihrer Grund- bzw. Basistarife verwenden. Die Beschwerde war damit zurückzuweisen. Dr. Hock Bender Kätker Cl