Entscheidung
5 StR 633/24
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom
StrafrechtBundesgerichtECLI:DE:BGH:2024:171224B5STR633
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Entscheidungsgründe
ECLI:DE:BGH:2024:171224B5STR633.24.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 633/24 (alt: 5 StR 322/23) vom 17. Dezember 2024 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 2024 gemäß § 349 Abs. 2, entsprechend § 354 Abs. 1 StPO beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 22. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet ver- worfen, dass die erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 2 ange- rechnet wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus- lagen zu tragen. Cirener Gericke Köhler Resch von Häfen